Gericht Sado-Maso-Prozess: Angeklagter schuldfähig

Krefeld · Psychiater konnte keine schuldmindernden Punkte feststellen.

 Bisher lautet die Anklage: Mord durch Unterlassen.

Bisher lautet die Anklage: Mord durch Unterlassen.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Am Dienstag wurde das Verfahren um den Tod einer Frau nach dem Sado-Maso-Sex vor dem Schwurgericht am Landgericht Krefeld fortgesetzt. Angeklagt ist seit Mitte Juni ihr Ehemann  — wegen Mordes. Er soll die Frau nach dem SM-Geschlechtsverkehr über Tage schwer verletzt liegen gelassen haben, bis ihr nicht mehr geholfen werden konnte.

Der Angeklagte hatte bereits bei der Polizei beteuert, dass er nicht gewusst habe, dass es seiner Frau derartig schlecht ginge und von inneren Verletzungen auch nicht. Vielmehr habe sie schon vorher Magen-Darm-Beschwerden gehabt. Darum habe er erst zu spät den Rettungsdienst gerufen. Die Staatsanwaltschaft hat ihn allerdings angeklagt, weil er den Tod seiner Ehefrau deswegen habe herbeiführen wollen, weil er damit seine vorherige Körperverletzung im Rahmen des SM-Sex verdecken wollte.

Das Gericht erteilte nun den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht kommt. Die würde eher der Version des Angeklagten entsprechen. Ein solcher rechtlicher Hinweis wird meist nur vorsorglich erteilt, damit sich die Verteidigung darauf einstellen kann, was Thema der Verhandlung und des Urteils werden könnte, wenn während des Verfahrens ein neuer möglicher Tatvorwurf ins Spiel kommt. Denn bisher ist Mord durch Unterlassen angeklagt. Ein solcher Hinweis bedeutet nicht, dass sich das Gericht auf einen Tatbestand festgelegt hat.

Gleichzeitig erstattet ein Psychiater ein Gutachten zur geistigen Verfassung des Angeklagten. Der konnte keine schuldmildernden Gesichtspunkte feststellen. Zum Tatzeitpunkt sei der 52-jährige voll zurechnungsfähig gewesen. Nach derzeitiger Planung könnte das Verfahren noch in diesem Monat zu Ende gehen. sp

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