Amtsgericht Krefelder muss für 14 Monate hinter Gitter

Weil er gewaltsam Geld eingetrieben hat und wiederholt straffällig wurde, urteilte die Richterin härter.

Krefeld. Eigentlich stand der wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung angeklagte Krefelder gestern nur als Mittäter vor Gericht. Sein Verteidiger hatte Freispruch beantragt und der 23-Jährige wohl auch mit Gnade gerechnet, obwohl er die Aussage verweigerte.

Doch am Ende zeigte der fast während der gesamten Verhandlung grinsende und das Amtsgericht provozierende Angeklagte doch noch ein anderes Gesicht. Mit 14 Monaten Haft schickte ihn die Richterin ohne Bewährung hinter Gitter. Die Staatsanwältin hatte neun Monate Haft gefordert.

Bereits vor zwei Jahren wollte der Angeklagte gemeinsam mit einem Bekannten aus Schultagen dessen Forderungen bei einem weiteren Bekannten eintreiben. Gemeinsam begaben sich beide Täter zur Wohnung des Schuldners. Als dieser die Tür öffnete, soll der Haupttäter — der gesondert verfolgt wird — gegen die Tür getreten haben, die dem Mann gegen das Gesicht schlug. Dann stürmte das Duo die Wohnung und der Haupttäter prügelte auf das Opfer ein, das Prellungen und Schürfwunden im Gesicht, an der Hand sowie im Brust- und Rückenbereich davontrug. Die Täter durchsuchten die Schränke und fanden
375 Euro, die der Haupttäter an sich nahm. Dann drohte er — angeblich mit einem erhobenen Hammer — wiederzukommen, wenn er nicht auch das restliche geschuldete Geld erhalte.

Die Verhandlung war schon vor einem halben Jahr angesetzt. Damals war jedoch der Hauptbelastungszeuge, der inzwischen wegen einer anderen Straftat in Haft ist, noch flüchtig. Er wurde gestern von der Polizei vorgeführt und musste von der Richterin unter Androhung von Beugehaft zunächst zur Aussage bewegt werden. Er wolle den Angeklagten nicht belasten, sagte er, was die Staatsanwältin als Angst vor Repressalien interpretierte. Aber auch angeblich mangelndes Erinnerungsvermögen half dem Zeugen nichts. Als ihn die Richterin mit seiner damaligen Aussage aus dem Polizeiprotokoll konfrontierte, gestand er den darin festgehaltenen Ablauf ein.

Die Richterin sagte in der Urteilsbegründung, sie sehe keine Argumente, die für eine Entlastung des Angeklagten sprechen. Vielmehr sei er nur drei Monate nach der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe in einschlägiger Sache rückfällig geworden. „Ich habe lange überlegt, ob ich das Verfahren nicht dem Landgericht vorlegen soll, weil die Tat auch eine schärfere strafrechtliche Bewertung ermöglicht hätte.“ Auf jeden Fall sei eine empfindliche Freiheitsstrafe nötig — auch zur Abschreckung anderer, die meinen, die Forderung von Geld mit Gewalt anstatt mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers durchsetzen zu müssen. Im Übrigen seien die Vorstrafen des Wiederholungstäters und die negative Sozialprognose nicht dazu geeignet, Milde walten zu lassen. Auch die frühere Bewährungshelferin hatte dem Mann ein schlechtes Zeugnis ausgestellt und wegen seines fortdauernden Drogenkonsums ein regelmäßiges Drogen-Screening empfohlen.

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