Prozess Drei Jahre für Krefelder Ex-Anwalt Lothar Vauth

Krefeld · Angeklagter legt vor dem Urteil ein Teilgeständnis ab. Ob er wirklich ins Gefängnis muss, ist aber fraglich.

Lothar Vauth, ehemaliger Krefelder Anwalt: Ihm wird Untreue vorgeworfen.

Lothar Vauth, ehemaliger Krefelder Anwalt: Ihm wird Untreue vorgeworfen.

Foto: Reimann, Friedhelm (rei)

Lothar Vauth muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht am Montagnachmittag. Ob er diese Zeit allerdings wirklich hinter Gittern verbringen muss, ist fraglich.

Seit März vergangenen Jahres lief der Prozess gegen den ehemaligen Krefelder Rechtsanwalt und seine Ehefrau wegen Untreue und weiterer Straftaten. Am Ende ging alles ganz schnell. Das Gericht hatte der Verteidigung nach einem Rechtsgespräch am Morgen für beide Angeklagte Verständigungsvorschläge gemacht. Soweit die Veruntreuung von Mandantengeldern in acht Fällen und eine Spende in Höhe von 6000 Euro an die Duisburger SPD zugegeben werden würden, legte das Gericht einen Strafrahmen für Lothar Vauth zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten fest. Bei Jessica Vauth waren es zwischen sechs und 16 Monaten. Letztere nahm den Verständigungsvorschlag nicht an. Sie könne sich an mindestens vier der Taten nicht mehr erinnern und sie daher auch nicht gestehen. Das Verfahren gegen sie wird am
22. Oktober fortgesetzt.

Lothar Vauth räumte die Vorwürfe ein. Dabei ging es um Einzelbeträge von bis zu 122 000 Euro. Diese sollen die Angeklagten für Mandanten erhalten haben, diese aber entweder nicht oder erst erheblich verspätet an die Mandanten ausgezahlt haben. Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte sagte in einer persönlichen Erklärung, dass ihm die Taten leid täten.

Eingestellt wurden die übrigen 900 Anklagepunkte wegen Untreue in Höhe von 1,9 Millionen Euro zulasten der ehemaligen Vauth-Kanzlei.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Wegen der langen Verfahrensdauer, die zumindest Lothar Vauth zu großen Teilen in Untersuchungshaft verbracht hat, legte das Gericht fest, dass bei ihm drei Monate bereits als verbüßt gelten. Außerdem saß er so lange in Untersuchungshaft – fast zwei Jahre –, dass er einen Großteil der verhängten Haftstrafe bereits hinter sich gebracht hat. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben. sp

(pake)
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