Kontrollen Zoll überprüft 349 Personen auf Baustellen

Krefeld · 51 Mitarbeiter des Hauptzollamtes Krefeld haben in der Region bei Kontrollen verschiedene Mängel festgestellt. Unter anderem geht es um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

 Auf fünf Großbaustellen traf der Krefelder Zoll bei der Schwerpunktprüfung 349 Personen an und nahm seine Kontrollen vor.

Auf fünf Großbaustellen traf der Krefelder Zoll bei der Schwerpunktprüfung 349 Personen an und nahm seine Kontrollen vor.

Foto: Zoll

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bausektor  waren jetzt 51 Zöllner des Hauptzollamtes Krefeld gemeinsam mit vier Mitarbeitern der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Bereich Betrieblicher Arbeitsschutz in Krefeld, Neuss und Mönchengladbach im Einsatz. Der Krefelder Zoll konzentrierte sich bei der Prüfung auf die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes sowie auf die Aufdeckung von Beitragsvorenthaltungen, illegalen Ausländerbeschäftigungen und Scheinselbstständigkeiten. Die Mitarbeiter des Arbeitsschutzes überprüften wiederum die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.

Abgleich mit
vorhandenen Unterlagen

Insgesamt konnten 349 Personen auf fünf Großbaustellen angetroffen und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt werden. Dabei machten sie Angaben zu ihrem Arbeitgeber, der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Lohn und  der täglichen Arbeitszeit. Eine erste Auswertung und ein Abgleich mit den auf den Baustellen vorhandenen Unterlagen ergaben dann folgende Feststellungen: In 19 Fällen besteht der Verdacht  des Mindestlohnverstoßes, in fünf des Sofortmeldeverstoßes, in zwei der Aufzeichnungspflichtverletzung, in 24 der Beitragsvorenthaltung. Außerdem stellte die Bezirksregierung Düsseldorf verschiedene Mängel gegen die Arbeitsschutzvorschriften, unter anderem fehlende Absturzsicherungen und ungeeignete Verkehrswege fest.

Mit dieser Kontrollaktion versucht der Zoll die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu senken sowie das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu erhöhen. Seit dem 1. März gilt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn im Bauhauptgewerbe nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Hilfsarbeiter in der Lohngruppe 1  in Höhe von 12,20 Euro und für Facharbeiter in der Lohngruppe 2 in Höhe von 15,20 Euro.

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