Prozess in Krefeld Verdächtiger im Mordfall Anna S. tötete bereits eine andere Frau

Krefeld · Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Mord lauten bereits bestehende Tatvorwürfe gegen den 46-jährigen Krefelder, der nun auch verdächtigt wird Anna S. umgebracht zu haben.

 Vor Gericht verhüllte der Angeklagte sein Gesicht.

Vor Gericht verhüllte der Angeklagte sein Gesicht.

Foto: Samla Fotoagentur/samla.de

Ein 46-jähriger Krefelder muss sich derzeit in einer Berufungsverhandlung vor der 6. kleinen Strafkammer wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Er war im August 2015 vom Schöffengericht Krefeld zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Das ist allerdings das weitaus kleinere Problem von S.. Er sitzt nämlich gleichzeitig in Untersuchungshaft, weil er dringend tatverdächtig ist, die 35-jährige Anna S. aus Gelsenkirchen getötet zu haben. Die Leiche der Kinderpflegerin ist weiter verschwunden, allerdings wollen die Ermittlungsbehörden bei ihm Videos gefunden haben, die die Tote zeigen. Er ist der ehemalige Lebensgefährte der Frau und soll stark eifersüchtig gewesen sein.

Auch die Tat, die derzeit in Krefeld verhandelt wird, soll ein Angriff auf eine ehemalige Lebensgefährtin von ihm gewesen sein. Er soll sie in seiner Wohnung mit einem Schraubenschlüssel geschlagen, ihr Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und sie schließlich mit Handschellen auf dem Sofa gefesselt haben. Dort soll er etwa eine Stunde auf sie eingeredet haben, bevor er sie schließlich nach Hause fuhr.

In der Verhandlung 2015 hatte der Angeklagte eine Handynachricht vorgelegt, in der er damit bedroht wurde, dass er vor Gericht fertig gemacht werde. Er hätte lieber an die Frau Geld zahlen sollen. Das Schöffengericht wertete diese Nachricht als Fälschung. Es glaubte dem mutmaßlichen Opfer seinerzeit. Das Berufungsgericht will die Sache nun genauer aufklären und hat drei weitere Verhandlungstermine angesetzt. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatten sowohl die Verteidigung, als auch die Nebenklage, welche die geschädigte Frau vertrat, Berufung eingelegt.

Der Angeklagte wurde 1999 zu einer elfjährigen Gefängnisstrafe wegen Totschlags verurteilt, weil er eine Frau getötet hatte – ebenfalls eine Ex-Lebensgefährtin.

Der Prozess soll am nächsten Mittwoch, 12 Uhr, fortgesetzt werden. Die Anklage wegen Mordes an Anna S. soll voraussichtlich im Sommer erhoben werden.

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