Geschäftsführer ist Ex-Pinguine-Boss Schulz-Holding: Darauf beziehen sich die Insolvenzanträge

Krefeld · Ein US-Schiedsgericht hat entschieden, dass die Holding von Ex-Pinguine-Boss Wolfgang Schulz 643 Millionen Euro zurückzahlen soll. Auch die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt.

 Ex-Pinguine-Boss Wolfgang Schulz.

Ex-Pinguine-Boss Wolfgang Schulz.

Foto: Andreas Bischof

Vom Insolvenzantrag der Schulz-Holding sind die operativen Gesellschaften der Gruppe nicht betroffen. Die Insolvenzanträge beziehen sich auf die Firmen, die im Jahr 2017 die operativen Gesellschaften für 800 Millionen Euro an das US-Unternehmen PPC, eine Tochter von Berkshire Hathaway, verkauft haben.

Das sagte der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jan-Philipp Hoos von White & Case in Düsseldorf. Geschäftsführer der Holding-Gesellschaften ist Wolfgang Schulz. Diese Gesellschaften, die keine Mitarbeiter haben, befinden sich derzeit in einem Rechtsstreit mit dem US-Unternehmen, das zum Imperium vom Starinvestor Warren Buffett gehört.

Ein US-Schiedsgericht hatte entschieden, dass die Schulz-Holding 643 Millionen Euro zurückzahlen soll, weil PPC von Schulz getäuscht worden sei.

Auch die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt. Der vorläufige Insolvenzverwalter muss in den nächsten Wochen etwaiges Vermögen sichern, ermitteln, ob überhaupt noch Vermögen vorhanden ist, und ob die Kosten eines Insolvenzverfahrens gedeckt werden können. Jan-Philipp Hoos geht von einem längeren Verfahren aus.

(alu)
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