Gericht 30-jähriger Krefelder verprügelt Freundin mit Bierflasche und CD-Ständer

Krefeld · Für drei Jahre und drei Monate muss ein 30-jähriger Krefelder ins Gefängnis, weil er seiner Ex-Freundin ein wahres Martyrium angetan hat. Das entschied am Montag, 17. Juni, das Schöffengericht. Am Neujahrstag 2019 soll es laut Anklage mit Beschimpfungen begonnen haben.

 Vor Gericht schien die Frau versöhnlich gestimmt. Sie nahm alle gegen den bereits mehrfach vorbestraften Mann gestellten Strafanträge zurück. Wegen einiger Delikte wurde er daher nicht verurteilt.

Vor Gericht schien die Frau versöhnlich gestimmt. Sie nahm alle gegen den bereits mehrfach vorbestraften Mann gestellten Strafanträge zurück. Wegen einiger Delikte wurde er daher nicht verurteilt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Kurz darauf steigerte sich der Angeklagte in Schläge hinein und bewarf die 46-jährige Frau mit einer gefüllten Bierflasche und traf sie am Jochbein. Als sich das Opfer schützend in eine Decke hüllte, soll der Angeklagte zu einer Gabel gegriffen haben und damit zugestochen haben. Er hasse sie und werde sie umbringen, seien damals seine Drohungen gewesen.

Das könne schon so sein, sagte der Mann vor Gericht. Er sei sehr betrunken gewesen und kann sich deswegen an die Taten nicht mehr erinnern. Die gingen am 7. Januar weiter. Kurz vor Mitternacht gab es laut Anklage wieder Streit. In dessen Verlauf zertrümmerte der Angeklagte einen Holzstuhl und schlug mit einer Latte auf die Frau ein, sperrte sie eine halbe Stunde in einem rund ein Quadratmeter großen Lüftungsraum ein und verlangte danach die PIN-Nummer des Handys der Frau. Als diese sie nicht sofort wusste, soll der Angeklagte wieder auf sie eingeschlagen haben. Dafür bediente er sich unter anderem einer Baustellenlampe, eines abgebrochenen CD-Ständers und seiner bloßen Fäuste. Außerdem bewarf er die Frau mit einem gefrorenen Hähnchen. Erst gegen 6.30 Uhr sollen die Misshandlungen aufgehört haben.

Das Opfer erlitt Frakturen an Hand und Rippen, eine Kopfplatzwunde und Kratz- und Schnittverletzungen am ganzen Körper. Der Angeklagte wurde zwei Tage nach der Tat festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Vor Gericht schien die Frau versöhnlich gestimmt. Sie nahm alle gegen den bereits mehrfach vorbestraften Mann gestellten Strafanträge zurück. Wegen einiger Delikte wurde er daher nicht verurteilt. Der Großteil der abgeurteilten Straftaten wurde allerdings auch ohne Anzeige verfolgt.

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