Gericht Das Messer will er dem Opfer nur gezeigt haben

Krefeld · Prozess wegen Überfall im Drogenmilieu: Die Angeklagten sind therapiewillig.

Krefeld: Prozess nach Überfall im Drogenmilieu fortgesetzt
Foto: dpa/Ina Fassbender

Drei Krefelder sollen im Februar einen Bekannten überfallen haben, weil sie bei ihm mehrere 10 000 Euro vermuteten. Dafür müssen sie sich seit Mitte August vor dem Landgericht verantworten. Jetzt wurde das Verfahren fortgesetzt. Da gab der Vorsitzende Einzelheiten aus einem Rechtsgespräch bekannt, welches die beteiligten Juristen unter Ausschluss der Öffentlichkeit führten. Solch ein Gespräch soll dazu dienen, dass unter Umständen eine Verständigung stattfindet, also beispielsweise das Gericht einen Korridor für eine mögliche Gefängnisstrafe bekannt gibt, falls sich ein Angeklagter vollumfänglich geständig zeigt. „Eine Verständigung fand aber nicht statt“, sagte der Richter.

Allerdings teilten die Anwälte der drei Angeklagten mit, dass ihre Mandanten allesamt therapiewillig seien. Genauso wie das mutmaßliche Opfer entstammen sie der Krefelder Drogenszene rund um den Theaterplatz. Vor der Tat hätten sie auch Drogen konsumiert, unter anderem Heroin geraucht. Bei dem Gespräch war auch ein Messer Thema, welches beim Raubüberfall Verwendung gefunden haben soll. Der mutmaßliche Verwender will es dem Opfer nur gezeigt haben. Die beiden anderen Angeklagten, die sich genau wie ihr dritter Kumpane größtenteils geständig geben, wollen von dem Messer im Vorfeld nichts mitbekommen haben. Einer will sogar bei der Tat mehr als erstaunt gewesen sein und als das Messer hervorgeholt wurde gesagt haben: „Was ist denn hier los?“

Das Opfer sei auch nicht ganz unschuldig an dem Überfall gewesen. Zumindest soll er den Angeklagten vorgespielt haben, dass er über Geld verfüge. Wohl um mit ihnen kostenlos Drogen nehmen zu können, also von ihnen etwas abzubekommen. Das habe die Begehrlichkeiten bei den Angeklagten erst geweckt. Als sie den Rucksack des Mannes schließlich in Händen hielten, fand sich darin nur ein Vogelnest und höchstens 50 Euro, wobei selbst das heute nicht mehr sicher ist. Das Vogelnest hatte das mutmaßliche Opfer vorher in einem Gebüsch in die Tasche gesteckt, um den Eindruck von prallen Geldbündeln zu erwecken.

Das Verfahren wird noch bis mindestens Mitte September dauern. Ein Gutachter wird dazu Stellung beziehen, ob die Angeklagten wirklich so suchtkrank sind, dass sie in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden müssen. sip

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