Attacke auf Jugendlichen Polizeihund bleibt auch nach Angriff im Einsatz

Krefeld · Nach der Polizeihund-Attacke auf einen 17-Jährigen nimmt der Polizeipräsident zur Kritik eines Anwohners Stellung. Außerdem wird klar, dass das Tier zunächst weiter eingesetzt werden kann.

 Die Krefelder Polizei hat nach der Hunde-Attacke Stellung zu den Vorwürfen genommen.

Die Krefelder Polizei hat nach der Hunde-Attacke Stellung zu den Vorwürfen genommen.

Foto: Jörg Knappe

Der Krefelder Joachim Spicker kritisiert die Polizei und schreibt ihr eine E-Mail bezüglich eines Polizeihundes, der einen 17-Jährigen auf dem Fahrrad angegriffen hat. Jetzt hat Polizeipräsident Rainer Furth dem 57-Jährigen geantwortet und schreibt, dass ein Wesenstest des Tieres nach dem Vorfall seine Einsatzfähigkeit vollumfänglich bestätigt habe. „Sollten Sie dazu eine andere Meinung vertreten, so bitte ich um Verständnis, dass ich mich auf die Einschätzung und Expertise der zuständigen Landesoberbehörde verlasse, die ein angemessenes Wesen des Hundes ausdrücklich bestätigt.“

Anlass der Beschwerde war ein Vorfall im Februar: Ein Polizeihund attackierte einen 17-Jährigen und beißt ihn mehrere Male in den Arm. Der Ehemann der Hundeführerin war am Bönnersdyk mit zwei Hunden unterwegs und hatte diese abgeleint.

„Es war ein Fehler, den Hund abzuleinen“, sagt Spicker. Er wolle sich gar nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn seine oder Kinder aus der Nachbarschaft zufällig in dem Moment dazwischengekommen wären. Da auch andere Eltern in Sorge seien, habe er sich mit einer E-Mail an den Polizeipräsidenten gewendet.

Dabei wird der 53-Jährige ziemlich deutlich: „Das Tier mit seinem Auftreten würde man nicht einer Polizeibeamtin zurechnen, sondern eher einem Halter aus dem Türstehermilieu. Es erscheint völlig durchgeknallt“, heißt es in dem Brief.

Dennoch geht Futh nicht von einer Gefahr aus: „Im Fall der in Rede stehenden Beamtin sind alle Vorgaben erfüllt. Das private Grundstück ist mit einem 1,80 Meter hohen Zaun und einem verschlossenen Gartentor befriedet. Der Zwinger ist neu und durch einen Bodenschutz sowie einem Vorhängeschloss gegen Ausbruch und Diebstahl des Hundes gesichert.“

Dass der Vorfall sich nicht hätte ereignen dürfen, darüber sind sich alle einig. „Dass der junge Fahrradfahrer von einem Diensthund gebissen und verletzt wurde, bedaure ich zutiefst. Deshalb habe ich unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen veranlasst, um den Fall aufzuklären, einen angemessenen Opferschutz zu gewährleisten und Vorsorge dafür zu treffen, dass sich ein ähnlicher Zwischenfall nicht wiederholt“, erklärt Furth in seinem Schreiben.

So hätten Verantwortliche der Behörde die Familie noch am selben Tag besucht, Schadenersatz und Schmerzensgeld angeboten, die Informationswege und Kontakte ausgetauscht sowie das weitere Vorgehen besprochen.

Ob und inwieweit das Verhalten des Ehemannes vorwerfbar war, lasse die Polizei zurzeit staatsanwaltschaftlich überprüfen.

(red/pasch)
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