Verordnung Ordnungsdienst versiegelt zwei Geschäfte in Krefeld

Krefeld · Ein Inhaber zweier Läden in Krefeld soll die Landesverordnung zur Schließung nicht eingehalten haben. Er saß mit einem Stuhl vor einem seiner verschlossenen Geschäfte.

 Gleich zwei Geschäfte des Inhabers sind mit dieser Nutzungsuntersagung versiegelt.

Gleich zwei Geschäfte des Inhabers sind mit dieser Nutzungsuntersagung versiegelt.

Foto: samla.de

Diszipliniert, achtsam und regelkonform bewegen sich derzeit nach den Angaben der Verwaltung die Krefelder Bürger auf den Straßen – und die Gewerbetreibenden befolgen ebenfalls die Anordnungen. Schließlich drohen zum Teil ja auch saftige Strafgelder. Nur in einem Fall sei die Stadt bislang eingeschritten. Der Inhaber des Geschäftes, der nicht genannt werden will, räumt eigene Fehler ein, versteht aber nicht alles, was gerade geschehen ist.

Angefangen hatte alles nach seiner Darstellung am Donnerstag vergangener Woche. Gegen 16 Uhr habe er tatsächlich sein Geschäft in der Innenstadt, in dem er Reparaturen ausführt sowie elektronische Geräte wie Handys an- und verkauft, geöffnet gehabt. Kunden seien jedoch nicht im Geschäft gewesen. Und er gibt zu, dass er falsch reagiert habe, als er von zwei Mitarbeitern des Ordnungsdienstes aufgesucht und darauf hingewiesen worden war, dass er sein Geschäft sofort schließen müsse. „Ich habe vielleicht ein bisschen aufbrausend reagiert, aber das ist mein Temperament“, sagt er, bittet aber auch um Verständnis. „Ich habe mein Geschäft sein 19 Jahren, es ist doch klar, dass ich da emotional reagiere. Das ist meine Existenz.“

Vier Tage später seien dann erneut am Nachmittag - diesmal zwei Fahrzeuge mit vier Mitarbeitern - vorgefahren. Wie diese Redaktion erfahren hat, seien es Zeugen gewesen, die die Polizei über die Anwesenheit des Ladenbesitzers informiert hatten. „Ich habe auf einem Stuhl im Geschäftseingang gesessen“, gibt der Inhaber zu und fragt: „Aber ist das verboten?“ Denn das Geschäft sei nachweislich verschlossen gewesen. Der Ordnungsdienst habe es nach Aussage des Besitzers so interpretiert, dass er durch seine direkte Anwesenheit immer in der Lage sei, das Geschäft zu öffnen. Also hätten die Mitarbeiter der Stadt dann das Geschäft versiegelt – und auch ein weiteres, das der Inhaber 50 Meter weiter betreibt. „Warum ist auch mein zweites Geschäft versiegelt worden“, fragt der Ladenchef. Eine Antwort dazu habe er nicht bekommen.

Laut Verwaltung komme nun erst mal auf den Inhaber ein Anhörungsverfahren zu. Anschließend werde ein mögliches Bußgeld ausgesprochen und die Höhe festgelegt. Am Mittwochnachmittag erhielt der Ladenbesitzer dann erneut Besuch vom Kommunalen Ordnungsdienst. Ein Mitarbeiter habe auf einem handschriftlich geschriebenen Protokoll und einer Art Unterlassungserklärung um eine Unterschrift gebeten. Allein der kaum zu entziffernde und lückenhafte letzte Satz mutet abenteuerlich an: „Ich werde den Laden bis zum endgültigen (dieser Begriff fehlt) nicht mehr öffnen. 16.30 Uhr vor Ort.“ Das nennt man wohl Krisenmanagement in Zeiten von Corona. hmn

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