Corona-Pandemie Ohne Maske in Bus und Bahn in Krefeld unterwegs: 150 Euro bitte!

Krefeld · Bisher gibt es 46 Verstöße gegen die Pflicht zum Mund-Nasenschutz in Bus und Bahn in Krefeld. Das Bußgeld muss auch gezahlt werden, wenn an der Haltestelle und an Bahnsteigen oder in Bahnhöfen keine Maske getragen wird.

 Die Krefelderin Bianca Schultze mit einer vorgeschriebenen Maske an der Haltestelle Ostwall.

Die Krefelderin Bianca Schultze mit einer vorgeschriebenen Maske an der Haltestelle Ostwall.

Foto: abi/Andreas Bischo

Seit dem 12. August gilt in Bussen und Bahnen eine durchaus ernstzunehmende Drohung: 150 Euro Bußgeld kostet es, wenn jemand ohne Mund-Nasenschutz erwischt wird. Und zwar nicht nur im Fahrzeug selbst, sondern auch an der Haltestelle und an Bahnsteigen oder in Bahnhöfen. Christian Horn, Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), sagt, dass bisher (Stichtag vergangener Montag) in Krefeld 46 Bußgeldverfahren wegen entsprechender Verstöße eingeleitet worden sind. Der KOD sei mit insgesamt 23 Kräften unterwegs, unterstützt würden diese von sieben Politessen, die sonst mit der Parkraumüberwachung beschäftigt sind.

KOD-Chef Horn mahnt, dass auch derjenige, der sich etwa nach Verlassen von Bus oder Bahn die Maske eilig vom Gesicht reißt, ein Risiko eingehe. Eben weil die Maskenpflicht auch im Haltestellenbereich gilt. Also: Lieber erst noch ein paar Schritte maskiert gehen. In den Haltestellenbereichen sei derzeit wegen der Maskenpflicht auch Rauchen, Essen oder Trinken nicht mehr möglich.

Es gibt einen Ermessensspielraum bei der Verhängung des Bußgeldes

Ob die entsprechende Person im Haltestellenbereich ein Beförderungsinteresse habe, sprich, ob sie überhaupt Bus oder Bahn fahren will, spiele keine Rolle. Und selbst wenn jemand in Bus oder Bahn eine Maske aufgesetzt habe, diese aber provokativ auf der Stirn oder unter der Nase trage, werde das Bußgeld fällig.

Dass das Bußgeld allerdings immer und kompromisslos verhängt werde, stimme so auch wieder nicht. „Wir haben ein Ermessen“, sagt Horn. Zum Beispiel greife man natürlich nicht zu einer solchen Maßnahme, wenn da ein 80-Jähriger mit Beatmungsgerät vor einem sitze. Auch gegen unter 14-Jährige gehe man nicht mit Bußgeld vor, sondern setze auf ein aufklärendes Gespräch.

Der KOD kooperiert mit den Stadtwerken (SWK), unternimmt mit den Fahrkartenkontrolleuren gemeinsam abgesprochene Einsätze. Die Kontrolleure selbst können Maskenverstöße nicht ahnden. Das sei ausschließlich Sache des KOD, sagt Stadtwerke-Sprecherin Dorothee Winkmann. Sehr wohl aber sprächen die Fahrausweisprüfer und das SWK-Service-Team Fahrgäste ohne Maske aktiv an. Winkmann: „Sollte ein Fahrgast keine Maske haben, wird ein Mundnasenschutz gegen eine Schutzgebühr von einem Euro angeboten.“ Nehme der Fahrgast diese Alternative nicht wahr, so nähmen die Kollegen das „Hausrecht“ in Anspruch und verweisen ihn des Fahrzeugs. In Bussen und Bahnen werde mit Lautsprecheransagen auf die Maskenpflicht hingewiesen. Auf Bildschirmen in den Fahrzeugen soll nun noch mal ausdrücklich auf die Bußgeldandrohung aufmerksam gemacht werden. Meinung S. 18

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