Wirtschaftlichkeitsberechnung für Solarstrom Photovoltaik-Anlagen sind rasch rentabel

Krefeld · Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hat ergeben: Photovoltaikanlagen auf Schulen und Sporthallen sind teils schon nach wenigen Jahren rentabel.

 Eine Solaranlage auf einem Privatdach am Neuburgshof.

Eine Solaranlage auf einem Privatdach am Neuburgshof.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Einstimmig hat der Betriebsausschuss für das Zentrale Gebäudemanagement (ZGM) die Gründung eines Lenkungsausschusses für die Realisierung einer neuen Veranstaltungshalle in Krefeld beschlossen. Dieser soll als Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik agieren und die Funktion eines Beratungsgremiums einnehmen, wie es in dem CDU-Antrag dazu heißt. UWG/WUZ scheiterten mit ihrem Vorstoß, auch den planungspolitischen Sprecher in das Gremium aufnehmen zu lassen, sofern er kein Ratsmitglied ist. Betriebsleiter Rachid Jaghou hatte darauf aufmerksam gemacht, dass genau dies vorgeschrieben sei, anderenfalls begehe man einen Verfahrensfehler.

Wirtschaftlichkeit ist
sehr unterschiedlich

Ebenfalls einstimmig fiel der Beschluss, den Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden voranzubringen. Der ZGM hatte zuvor eine Wirtschaftlichkeitsberechnung an zehn Objekten durchgeführt. „Es ist erkennbar, dass alle Anlagen vor Ende der Betriebszeit den Break-even-Point übersteigen und sich somit als rentabel darstellen“, lautet das positive Fazit.

Die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Projekte ist sehr unterschiedlich. „Die höchsten Kapitalflüsse am Ende der Betriebszeit von 20 Jahren liefern die Anlagen auf der Freiherr-vom-Stein-Schule und der Realschule Horkesgath, gefolgt vom MSM-Gymnasium sowie der Gesamtschule Uerdingen.“ Dagegen würden die Anlagen des Berufskollegs Kaufmannschule insbesondere aufgrund der hohen Investitionskosten (mehr als 600 000 Euro) und dem geringeren Grad an Eigennutzung mit 16 Jahren die höchste Amortisationszeit aufweisen.

Die Inanspruchnahme von Förderkrediten der KdD-Bank wären zur Finanzierung zwar möglich. Allerdings nur, wenn überschüssiger Strom aus den Anlagen nicht eingespeist wird. Dies würde nämlich als wirtschaftliche Tätigkeit gelten, was gegen das EU-Beihilferecht verstößt. „Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob Investitionskredit oder die Direktvermarktung die wirtschaftlichere Variante darstellen“, gibt das ZGM zu bedenken.

MSM-Turnhalle aus statischen Gründen nicht geeignet

In den engeren Blick sind Dachsanierungen gefasst worden, welche bereits im ZGM-Wirtschaftsplan erfasst sind. Für 2021 sind dies die Turnhalle des Maria-Sibylla-Merian-Gymnasiums, die Robert-Jungk-Gesamtschule und das Gymnasium am Moltkeplatz.

Die Turnhalle eignet sich allerdings aus statischen Gründen für Photovoltaik nicht, so die Verwaltung. Das Dach der Gesamtschule wäre für eine PV-Anlage geeignet und wird bei künftigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen näher betrachtet. Für das Gymnasium am Moltkeplatz wurde schon eine Dachbegrünung ausgeschrieben. „Eine PV-Anlage wäre zusätzlich möglich. Die technische Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, so das ZGM. Für die Errichtung von PV-Anlagen stehen im Wirtschaftsplan 2021 allerdings keine Finanzmittel zur Verfügung. Diese müssten ab 2022 neu eingeplant werden.

Beschlossen worden ist auch, dass in künftigen Betriebsausschusssitzungen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für je fünf weitere Dachflächen vorgestellt werden.

 Zurückgezogen worden ist ein AfD-Antrag, der die Sanierung der Grotenburg stoppen wollte. Jürgen Hengst (SPD) hatte zuvor darauf aufmerksam gemacht, dass dafür nicht der Ausschuss, sondern der Rat zuständig wäre.

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