Corona in Krefeld Krefeld: Keine Maskenpflicht mehr bei Sport im Park

Krefeld · Das neue Bundes-Infektionsschutzgesetz bringt auch für Krefeld einige Änderungen bei den Corona-Regeln mit sich. Ein Überblick.

 Die Maskenpflicht in bestimmten Krefelder Parks (hier der Stadtwald) wird für Sportler aufgehoben. Dazu zählen auch Radfahrer.

Die Maskenpflicht in bestimmten Krefelder Parks (hier der Stadtwald) wird für Sportler aufgehoben. Dazu zählen auch Radfahrer.

Foto: Andreas Bischof

Die Stadt Krefeld passt ihre eigenen Corona-Bestimmungen auf die neue „Bundes-Notbremse“ an. Wie Stadtdirektor Markus Schön am Freitag erklärte, wird der Beginn der Ausgangssperre von bisher 21 auf 22 Uhr verschoben. Dies gilt erst ab Samstag – am Freitagabend wird zwischen 21 und 22 Uhr aber nicht kontrolliert. Die Ausgangssperre endet weiter um 5 Uhr morgens.

Maskenpflicht: Die vor einer Woche verhängte Maskenpflicht in bestimmten Parks und Grünanlagen – unter anderem im Stadtwald und am Elfrather See – wird für Sportler (etwa Jogger, Golfer, Radler) aufgehoben. Schön betonte, dass es sich hier um eine rein fachliche Entscheidung handele, alle Klagen gegen die Maskenpflicht seien vor Gericht abgewiesen worden.

Kitas: Die Krefelder Kindertagesstätten wechseln ab Montag vom „eingeschränkten Regelbetrieb“ auf die „bedarfsorientierte Notbetreuung“. Wie Schön erläutert, müssen die Eltern dann per Formular nachweisen, dass sie keine andere Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder als in der Kita haben. „Die Eltern entscheiden aber in NRW in eigener Zuständigkeit weiter“, so Schön. Er kündigte außerdem an, dass die Stadt an einem neuen Konzept des kindgerechten Testens in den Kitas arbeite. Es soll nächste Woche vorgestellt werden.

Schulen: An den Schulen bleiben die bisherigen Regelungen weitgehend gleich. „Eine Sauerei“ nannte Schön allerdings den Umstand, dass die Landesregierung erst am Donnerstagabend, 21.14 Uhr, die Stadt darüber informiert habe, dass Schüler, die derzeit ihre Abschlussprüfungen machen, trotz Quarantäne daran teilnehmen können. Sie müssen dafür einen negativen Corona-Test vorweisen. So kurzfristig sei das aber für die Abi-Prüfungen am Freitag nicht umsetzbar gewesen, bemängelte Schön. „Für Montag tun wir unser Möglichstes.“ Knapp 50 betroffene Schülerinnen und Schüler befänden sich derzeit in Krefeld in Quarantäne.

Die Förderschulen in NRW können nach dem Beschluss des Landes ab sofort wieder in den Präsenzunterricht wechseln. „Das ist nachvollziehbar und richtig“, so Markus Schön. Allerdings brauche die Umsetzung etwas Vorlauf. Er empfahl den Eltern, individuell bei der jeweiligen Schule nachzufragen, ab wann der Präsenzunterricht wieder beginnt.

Zoo: Der Krefelder Zoo hat entschieden, dass ab Samstag die im Infektionsschutzgesetz vorgeschriebene Testpflicht für Besucher eingeführt wird. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. 2111 Tickets sind für Samstag bereits gebucht worden. Diese Tickets werden aus Kulanz erstattet oder können über das Ticketportal auf einen anderen Tag verschoben werden. Mit negativem Test ist der Eintritt möglich. Auf dem Gelände gilt weiterhin Maskenpflicht. Nach Auskunft von Zoodirektor Wolfgang Dreßen würde man sich freuen, wenn man von der Stadt eine Genehmigung für ein eigenes Testzentrum am Zoo bekäme.

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