Auswirkungen der Pandemie Was mit Jahreskarten, Abos und dem Musikunterricht passiert

Krefeld · Stadt Krefeld verlängert Museumsjahreskarten um sechs Monate. Doch wie sieht es bei weiteren Institutionen aus?

 Auch das Kaiser-Wilhelm-Museum ist geschlossen. Deshalb sollen die Jahreskarten für städtische Museen verlängert werden.

Auch das Kaiser-Wilhelm-Museum ist geschlossen. Deshalb sollen die Jahreskarten für städtische Museen verlängert werden.

Foto: Ja/Jochmann, Dirk (dj)

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten und müssen auch noch aktuell, Kultur- oder auch Bildungseinrichtungen geschlossen bleiben. Lediglich Onlineangebote, Streams und ähnliches sind möglich. Welche Auswirkungen hat dies auf gekaufte Jahreskarten, auf Abos, und wie verfahren beispielsweise Musikschule und VHS mit Gebühren in der aktuellen Situation? Oft gibt es auch individuelle Lösungen, die mit den Betroffenen abgeklärt werden. Manche wollen ihre Lieblings-Institution etwa auch durch Gutscheinkauf oder Ähnliches unterstützen.

Museumsjahreskarte

Die Stadt bietet eine Jahreskarte für alle städtischen Museen an, diese kostet als Einzelkarte 40, als Familienkarte 50 Euro und Mitglieder von Fördervereinen, die an einem der Häuser angegliedert sind, zahlen 20 Euro. Jene Museumsjahreskarten gelten für die Kunstmuseen Krefeld, also das Kaiser-Wilhelm-Museum, die Museen Haus Lange und Haus Esters, das Deutsche Textilmuseum Krefeld, Museum Burg Linn sowie die NS-Dokumentationsstelle.

Normalerweise gelten sie bis zwölf Monate nach Erwerb. Doch aufgrund der Pandemie sind die Institutionen seit längerem für Publikum geschlossen. Besitzer von Jahreskarten können diese somit nicht adäquat nutzen. Wie uns ein Sprecher der Stadt auf Nachfrage erklärte, verlängern die „Museen der Stadt Krefeld die Gültigkeit ihrer Museumsjahreskarten um zusätzliche sechs Monate ab Kaufdatum der Karte“. „Es ist für uns selbstverständlich, die Gültigkeit der bereits erworbenen Museumskarten, um sechs Monate zu verlängern“, erklärt Dirk Senger vom Presseamt und betont, man werde diese Information öffentlich machen, sobald feststünde, wann wieder geöffnet werden dürfe. Der kostenlose Eintritt für Menschen unter 18 Jahren, auch die Jahresgebühr für die Nutzung der Mediothek, wurde – wie wir schon berichteten – zudem in das Jahr 2021 verlängert.

Krefelder Zoo

Der Zoo ist auch derzeit geschlossen. Wie uns die Sprecherin Petra Schwinn mitteilte, plane man die Jahreskarten an dem Tag, an dem man wieder öffnen dürfe, um die Zeit der Schließung automatisch zu verlängern. Dies habe man auch im Frühjahr so gehandhabt. Doch gebe es Rückmeldungen von Jahreskartenbesitzern, die betonten, dass sie diese Verlängerung gar nicht gebraucht hätten, so hätten sie in diesem Rahmen den Zoo unterstützen wollen. Schwinn berichtet auch, dass es derzeit keine Möglichkeit gebe, Jahreskarten zu erwerben, dafür müsse ein Foto gemacht werden und dies ginge jetzt nicht. Doch stünden Gutscheine und Co. auch im Onlineshop bereit.

Theater

Der Publikumsbetrieb des Theaters Krefeld und Mönchengladbach ruht. Man bietet Alternativen im Video- und Streaming-Format. Karten für Vorstellungen wurden vorausschauend nur für absehbare Vorstellungen verkauft. Wie uns Theater-Sprecher Philipp Peters mitteilte, sei die Lage bei Abonnements wie folgt: „Wir haben alle Abonnenten kontaktiert, sie konnten entscheiden, ob sie ihr Abo ruhen lassen wollen.“ Doch in dieser Spielzeit (2020/21) sei man noch gar nicht in einen Abo-Betrieb eingestiegen. Man hätte nur Veranstaltungen im Einzelverkauf anbieten können. Für weitere Informationen gebe es eine Hotline für Abonnenten (0800 / 08 01 808). Sobald als möglich, wolle man aber wieder mit einem Abo-Modus starten, erklärte er. Alle Infos jeweils aktuell auf

Volkshochschule

Auch die VHS kann im Lockdown kein Publikum vor Ort empfangen, dort geht es aber weniger um schon gekaufte Jahreskarten, sondern um Kursgebühren. Das neue Semester hat am 8. Februar begonnen, wurde aber schon mit Blick auf die aktuelle Lockdown-Lage geplant. Man hat das Kursangebot mit über 90 Online-Kursen erweitert. Grundsätzlich gilt laut Entgeltordnung, dass bei Veranstaltungen mit Voranmeldung die Entgelte vor Beginn zu entrichten sind. Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, wird der gesamte gezahlte Teilnahmebeitrag bis zum Semesterende erstattet. Eine anteilige Erstattung des Teilnahmebeitrages erfolgt, wenn eine Veranstaltung auf Veranlassung der VHS nicht zu Ende geführt wird. Alle Infos unter

Musikschule

Die Städtische Musikschule bietet im Lockdown Fernunterricht an. Im Fall jedoch, falls die Unterrichtsaufnahme auf den Zeitpunkt verschoben werden muss, ab dem der Präsenzunterricht wieder zulässig sein wird, verschiebe sich auch die Zahlungspflicht, heißt es seitens der Musikschule. „Sollten im letzten Rechnungslauf bereits Gebühren eingezogen worden sein, werden diese selbstverständlich nächstmöglich erstattet“, erklärt Musikschulleiter Ralph Schürmanns in einem Brief.

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