Tiere Hundesteuer wird fällig

Krefeld · Für alle angemeldeten Hunde wurden laut der Stadt im Januar 2020 nummerierte Steuermarken ausgegeben, die das Tier zu Kontrollzwecken tragen muss.

 Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Menschen dienen.

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Menschen dienen.

Foto: dpa/Jens Büttner

Für die rund 13 600 aktuell im Krefelder Stadtgebiet versteuerten Hunde wird die zweite Rate der Hundesteuer zum 15. August fällig. Bei dieser Gelegenheit weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Meldepflicht für alle Hunde ab zwei Wochen nach Aufnahme im Haushalt gilt. Aktuell beträgt die jährliche Hundesteuer für einen Hund rund 112 Euro. Für den zweiten Hund werden rund 130 Euro und für den dritten Hund etwa 148 Euro im Jahr erhoben. Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung ohne Wesenstest schlagen mit 800 Euro Jahressteuer zu Buche. Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer bei der Stadtverwaltung Krefeld sollte momentan aufgrund der weiter andauernden Einschränkungen durch die Corona-Krise schriftlich oder über das Online-Portal erfolgen: krefeld.de/de/dienstleistungen/hundesteueranmeldung/ oder per E-Mail an [email protected] Red

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