Glücksspiel Bebauungsplan in Hüls soll Wettbüros verhindern

Hüls · Spielbetriebe wollen sich an der Krefelder Straße ansiedeln. Dort gibt es derzeit kein gültiges Planrecht.

 Die Ansiedlung von Wettbüros und Spielhallen (hier Krefelder Straße/Jerusalemstraße in Hüls) in Einkaufsstraßen wird nicht gerne gesehen.

Die Ansiedlung von Wettbüros und Spielhallen (hier Krefelder Straße/Jerusalemstraße in Hüls) in Einkaufsstraßen wird nicht gerne gesehen.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

. An der Krefelder Straße in Hüls wollen sich zwei Wettbüros ansiedeln. Ein entsprechender Bauantrag zur Nutzungsänderung von zwei vorhandenen Spielhallen ist bei der Stadtverwaltung eingegangen – die unmittelbar reagiert hat: Es soll ein Bebauungsplan für den zentralen Versorgungsbereich des Ortes aufgestellt werden. „Denn dort gibt es seit Jahrzehnten keinen gültigen B-Plan mehr“, informiert Bezirksvorsteher Hans Butzen (SPD). Man müsse jetzt die Möglichkeit nutzen, den Bereich städtebaulich zu ordnen.

Das Verfahren hat einen nicht unwichtigen Nebeneffekt: Die Ansiedlung von Wettbüros und Spielhallen könnte auf diesem Weg verhindert werden. Nach dem Planungsausschuss in der vergangenen Woche wird sich am Dienstag die Bezirksvertretung damit beschäftigen.

Schon vor Jahren hatte die Stadt Krefeld ein Vergnügungsstättenkonzept verabschiedet. Danach sollen sich Wettbüros und Spielhallen nur an ausgesuchten Standorten ansiedeln können. Da von diesen nämlich „Störungen und Konfliktpotenziale“ ausgingen, seien sogenannte „Trading-down-Effekte“ zu befürchten: Dieser „Qualitätsverlust der Angebots- und Nutzungsvielfalt“ werde häufig durch solche Betriebe eingeleitet. Das Vergnügungsstättenkonzept soll das verhindern.

Das Plangebiet im Ortskern
ist 5,4 Hektar groß

Mit dem Bebauungsplan 838 – Krefelder Straße südlich Hülser Markt und westlich Tönisberger Straße – sollen Festsetzungen zum Thema Vergnügungsstätten getroffen werden, „um Beeinträchtigungen von Wohnnutzungen sowie anderer schutzbedürftigen Anlagen zu vermeiden“, so die Verwaltung. Laut Butzen werde gleichzeitig durch einen B-Plan geregelt, wie in dem 5,4 Hektar umfassenden Gebiet, das Teile des historischen Ortskerns sowie der Krefelder Straße umfasst, künftig mit Bauvorhaben umgegangen werden kann.

In der Vergangenheit hat die Methode, mit einem B-Plan unerwünschte Ansiedlungen zu verhindern, allerdings nicht immer funktioniert: An der Gladbacher Straße musste die Stadt vor drei Jahren einen solchen Betrieb billigen, nachdem die Betreiber ein rechtliches Schlupfloch genutzt hatten, indem sie die Wettannahme und den dazu gehörenden Gaststätten-Betrieb räumlich voneinander trennten. Das Wettbüro wurde auf diese Weise zum Ladengeschäft – und dagegen hatte die Bauverwaltung keine Handhabe.

Im aktuellen Hülser Plangebiet befinden sich bereits entlang der Krefelder Straße auf Höhe der Kreuzung Jerusalemstraße zwei Spielhallen, „die bisher ungesteuert angesiedelt wurden“, so die Stadt. Die rechtssichere Steuerung der Vergnügungsstätten solle jetzt über die verbindliche Bauleitplanung erfolgen.

Laut Ratsherr Timo Kühn begrüßt die CDU die Bestrebungen der Verwaltung, auf diesem Weg Ansiedlungen von Wettbüros zu vermeiden: „Mit dem Vergnügungsstättenkonzept haben wir als Rat einen entsprechenden städtebaulichen Leitfaden aufgestellt. Zu einer aktiven Städtebaupolitik gehört auch ein solches Vorgehen dazu, um die Lebensqualität eines Ortes wie Hüls zu erhalten und zu stärken.“

Bereits am Donnerstag soll der Stadtrat den einleitenden Beschluss für den B-Plan treffen. Damit würden auch Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen geschaffen.

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