Gericht Krefeld: Gericht verhandelt kuriose Post-Diebstähle

Krefeld · Paketboten sollen über Monate Elektrogeräte gestohlen haben. Polizei erwischte Angeklagten auf frischer Tat.

Manchmal gehen Dinge auf dem Postweg verloren. Das kann viele Gründe haben. Seit Freitag muss sich das Schöffengericht mit einer kriminellen Ursache befassen. Angeklagt sind vier Männer im Alter von 29 bis 38 Jahren. Sie waren Mitarbeiter eines Logistikunternehmens, welches für die Post Pakete zwischen den Frachtzentren in Krefeld und Düsseldorf hin und her transportiert hat.

Die Männer sollen ihre nächtlichen Fahrten dafür genutzt haben, aus ihren Ladungen Handys, Tablets und andere hochwertige Elektronikgeräte herauszusuchen und zu stehlen. Zum ersten Mal soll das am 14. März 2014 passiert sein. Der Tatablauf war laut Staatsanwaltschaft immer gleich. Statt direkt von Krefeld nach Düsseldorf zu fahren, machte der jeweilige Fahrer Halt in einem Willicher Industriegebiet. Dort wartete ein Komplize mit einem Pkw, in welchen die Beute verladen wurde. Das soll so bis zum 24. April 2014 abgelaufen sein.

Insgesamt zehnmal sollen die Männer zugeschlagen haben und einen Schaden von rund 51000 Euro verursacht haben. Dann wurde der erste der Angeklagten von einer Streife der Polizei im besagten Industriegebiet auf frischer Tat ertappt.

Bereits vorher hatte die Post Verdacht geschöpft. „Ich wurde eingeschaltet, als bereits 130 Paketsendungen verschwunden waren und täglich wurden es mehr“, sagte ein Ermittlungsmitarbeiter der Post. Es seien immer Pakete auf der Strecke Krefeld-Düsseldorf gewesen, die in der Nacht verschwanden. Während der internen Ermittlungen sei aufgefallen, dass bestimmte Fahrer für die Strecke, die man gerade nachts in rund 30 Minuten bewältigen kann, eine gute Stunde brauchten. Die Ermittler sahen sich daraufhin die GPS-Daten der Lkw an und versahen sie danach mit einem Sender.

„Der Sicherheitsdienst der Deutschen Post hatte uns einige Tage vorher informiert, dass es zu vermehrten Ladungsdiebstählen käme“, sagte ein Polizeibeamte im Zeugenstand. Die Post habe dann mit der Polizei abgemacht, dass sie sie informieren würde, sobald wieder ein Lkw in das Industriegebiet einfahren würde. Das passierte am 24. April. Dort seien er und sein Kollege dann auf einer der Angeklagten im Post-Laster gestoßen, so der Polizist, und auf einen Pkw ohne Fahrer, in welchem sich die Papiere eines weiteren Angeklagten befanden. „Der BMW stand rund zehn Meter entfernt mit noch warmen Motor und war komplett offen. Ich glaube, dass sogar der Zündschlüssel steckte.“ Ein Fahrer war allerdings nicht aufzufinden. Am Postlaster sei an der Ladungstür keine Plombe mehr gewesen und im Laderaum hätte bereits blaue Mülltüten bereit gestanden. Außerdem hätten einzelne Pakete gefehlt. Der Lkw-Fahrer wurde daraufhin festgenommen.

Die Angeklagten schweigen bisher zu den Vorwürfen. Nur einer äußerte sich. Er wiederholte das, was er bereits beim ersten Prozess gesagt hatte, der geplatzt war: Er habe mit den Diebstählen nichts zu tun, er sei zu diesen Zeiten nicht mal unterwegs gewesen. Der Richter deutete bereits an, dass er das wohl ähnlich sieht. Es habe in einer Aufstellung der Post wohl ein Missverständnis gegeben. Zumindest für diesen Angeklagten scheint ein Freispruch gut möglich zu sein. Der Prozess soll nach derzeitiger Planung bis Juni dauern.

Fünf Jahre und drei Monate Gefängnis für Kiosk-Überfall

Fünf Jahre und drei Monate muss ein 39-jähriger Mann aus Krefeld ins Gefängnis. Er hatte am 14. Januar um kurz vor Mitternacht einen Kiosk am Nordwall mit einem Messer überfallen. Darum hatte ihn das Landgericht am Freitag wegen besonders schweren Raubes verurteilt.

Der Mann hatte ein rund 20 Zentimeter langes Messer dabei und bedrohte damit eine Kassiererin. Statt ihm allerdings Geld heraus zu geben, floh sie in den Hinterhof und rief um Hilfe. Ein Anwohner hatte daraufhin die Polizei gerufen. Die konnte den Räuber noch in der Nacht festnehmen. Er hatte sich nur eine kleine Menge Bargeld und einige Zigarettenpackungen einstecken können und war Richtung St. Anton-Straße geflohen.

Vor Gericht wurde deutlich, dass der Angeklagte die Tat wohl begangen hat, um sich Geld für Rauschmittel zu beschaffen. Er ist drogenabhängig. Aus diesem Grund wurde neben der Strafe die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Die Vorwürfe hatte der Mann größtenteils eingeräumt. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte eine mildere Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.

Krefelder soll Kinderkarts und Schutzhelme gestohlen haben

Eine lange Liste von Straftaten hatte ein 21-jähriger Krefelder bereits angesammelt, bevor er sich am Freitag vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste. Dort war er angeklagt, weil er mit zwei Bekannten von einer Kölner Kartbahn fünf Kinderkarts und vier Schutzhelme im Wert von rund 10 000 Euro gestohlen haben soll. Dafür sollen sich die Täter in einer Nacht im Oktober 2017 gewaltsam Zugang durch Aufdrücken eines Rolltores verschafft haben. „Das ist ein elektrisches Tor und wirklich schwer. Das muss man schon mit mehreren hochschieben“, sagte ein ehemaliger Mitarbeiter der Kartbahn.

Der Angeklagte räumte die Tat vor Gericht ein. Nachdem die drei Einbrecher die Karts gestohlen hatten, hätten sie sich immer wieder Verfolgungsjagden mit der Polizei geliefert. Allerdings konnte diese die Männer zuerst nicht dingfest machen, sie entwischten regelmäßig. Erst eine Bekannte des Angeklagten, die ihn anonym anzeigte und der Polizei ein Video von einer Verfolgungsjagd zuspielte, welches in einer Chatgruppe aufgetaucht war, brachte die Ordnungshüter auf die Spur.

Der Angeklagte sprach davon, dass er den entstandenen Schaden wieder gut machen wollen. „Haben Sie denn schon etwas bezahlt“, wollte der Staatsanwalt da wissen. Immerhin liege die Tat schon zwei Jahre zurück und da er vermögenslos sei, seien diese Versprechen ja leicht zu geben. Antwort: „Nein.“

Verantworten musste sich der junge Mann auch noch wegen einer Unfallflucht. Im Dezember 2017 soll er mit dem Auto eines Bekannten und mindestens zwei Mitfahrern betrunken gegen einen Ampelmast an der Ecke Brühler / Rheinstraße gefahren sein. Dabei wurden seine Mitfahrer verletzt, er ergriff die Flucht. Zusätzlich gab es noch eine Verurteilung eines Gerichts in Köln. Auch hierbei ging es unter anderem um Schwarzfahren, Körperverletzung, Brandstiftung und Beleidigung. Das Jugendschöffengericht fasste nun alles zusammen und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten. Gegen die mutmaßlichen Mittäter laufen gesonderte Verfahren.

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