Gericht Fußball-Schubserei landet vor Gericht

Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt.

 Das Gericht hat das Verfahren eingestellt.

Das Gericht hat das Verfahren eingestellt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Gewalt im Amateurfußball gibt es immer mal wieder. Am 29. April des vergangenen Jahres war das Fußballspiel zwischen dem VfL Willich und dem VfR Fischeln auf der Anlage der Krefelder Gastgeber allerdings nur die Kulisse für eine Streiterei, die es am Mittwoch vor eine Strafrichterin geschafft hat. Mit Fußball hatte das Geschehen nämlich recht wenig zu tun.

Vor Gericht verantworten musste sich ein 47-jähriger Mann aus Groß-Gerau. Er soll nach dem Spiel zum Trainer der Willicher gegangen sein und die Telefonnummer eines ehemaligen Spielers der Mannschaft verlangt haben. „Da ich Telefonnummern ohne Einverständnis nicht weitergebe, habe ich vorgeschlagen, dass er mir seine Nummer gibt und ich sie dann an den Spieler weiterleite“, sagte der 38-jährige Trainer im Zeugenstand. Damit habe sich der Angeklagte auch zuerst zufriedengegeben. Auf dem Weg zum Parkplatz sei er ihm aber noch einmal hinterher gelaufen und habe um ein Vier-Augen-Gespräch gebeten. Das hatte der Trainer aber abgelehnt.

Die Tatschilderungen
variieren stark

Danach gehen die Schilderungen auseinander. Der Angeklagte sagte, dass es eine gegenseitige Schubserei gegeben habe. Der mutmaßlich Geschubste sagte, dass er von hinten kräftig geschubst wurde, aber nicht verletzt. Ein Zeuge, der neben dem Trainer zu den Autos lief, sagte, dass der Angeklagte den Trainer zwar geschubst habe, aber von vorne. Die Kontrahenten hätten „Nase an Nase“ gestanden. Nach dem Schubser sei die Frau des Zeugen ins Vereinsheim gelaufen und habe dort um Unterstützung gebeten. Daher blieb es wohl bei dem einen Schubser.

Das Gericht stellte das Verfahren mit Zustimmung von Angeklagtem und Staatsanwaltschaft nach Anhörung der Zeugen schließlich ohne Auflagen wegen geringer Schuld ein. Wie es zu dem Schubser kam, konnte nicht mit letzter Sicherheit aufgeklärt werden und auch die Folgen waren nicht sehr gravierend – verletzt wurde niemand. Ob der Angeklagte aber zwischenzeitlich die gewünschte Telefonnummer hat, ist unbekannt.

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