Coronavirus Krefeld führt Maskenpflicht in Fußgängerzonen ein

Krefeld · Die Stadt reagiert auf steigende Zahlen und führt neue Regelungen ein. Die betreffen auch alle Wochenmärkte – und nach den Herbstferien die Schulen.

 Auch in der Hochstraße und am Neumarkt gilt demnächst für alle Passanten eine Maskenpflicht.

Auch in der Hochstraße und am Neumarkt gilt demnächst für alle Passanten eine Maskenpflicht.

Foto: Andreas Bischof

Die Stadt Krefeld nimmt die stetig steigenden Corona-Neuinfektionen, am Mittwoch sprang die Sieben-Tage-Inzidenz auf fast 32 Fälle pro 100 000 Einwohner,  sehr ernst – und sie macht jetzt auch Ernst: „Es wäre töricht, wenn wir einfach zuwarten würden, bis auch hier die 35er-Inzidenzmarke erreicht ist, wir wollen dagegen vor der Lage bleiben und handeln deshalb schon jetzt“, sagte Oberbürgermeister Frank Meyer am Mittwochmittag bei einer Pressekonferenz nach der Sitzung des städtischen Krisenstabs.

Und das hat konkrete Folgen, die über die von der NRW-Landesregierung gerade verabschiedeten Nueregelungen hinausgehen. Wichtigster Punkt: In allen Fußgängerzonen sowohl im Zentrum zwischen den Wällen als auch in den Stadtteilen wird eine grundsätzliche  Maskenpflicht eingeführt. Das Gleiche gilt auf allen Wochenmärkten und zwar nicht nur beim direkten Einkauf am Stand.

Die Stadt wird eine entsprechende Allgemeinverfügung rasch erarbeiten, mit den Landesbehörden abstimmen und veröffentlichen. Ab wann sie greift, ist noch nicht klar, spätestens soll das ab dem kommenden Montag der Fall sein. Gelten soll sie zunächst bis zum 1. November.

Stadt plädiert für Maskenpflicht an Schulen auch im Unterricht

Fast die gesamte Stadtspitze mit OB Meyer, Stadtdirektor Markus Schön für den Bereich Schule und den Beigeordneten  Ulrich Cyprian ( Ordnung) und Sabine Lauxen (Gesundheit) erläuterte die städtischen Maßnahmen zur Eindämmung von Covid 19 in Krefeld. Das wichtigste Ziel formulierte Meyer so: „Wir sehen gerade in den Niederlanden, wie dramatisch sich die Lage verschärfen kann, deshalb müssen wir alles in die Waagschale werfen, um einen zweiten Lockdown wie im Frühjahr zu vermeiden.“ Der nämlich werde nicht zuletzt wirtschaftlich immense Folgen haben.

Es gebe in Krefeld nach wie vor keine besonderen Corona-Hotspots, betonte Lauxen, dennoch gelte es, potenziellle Risikoorte wie die Fußgängerzonen zu entschärfen.

Ein Hauptaugenmerk gilt den Schulen. Die Stadt appelliert an alle weiterführenden Schulen, nach den Herbstferien wieder auf eine Maskenpflicht auch im Unterricht zu setzen. Stadtdirektor Schön machte klar, dass das städtische Gesundheitsamt dies im Zweifelsfall  auch anordnen könne, bislang jedoch sei man mit der Freiwilligkeit gut gefahren. In Kombination mit einem konsequenten, fünfminütigem  Lüften der Klassenräume in der Mitte jeder Unterrichtsstunde und den Abstands- und Hygieneregeln soll so verhindert werden, dass wieder ganze Klassen oder gar Jahrganststufen in Quarantäne geschickt werden müssen. An den Grundschulen plädiert die Stadt weiter für eine Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, nicht aber im Unterricht.

Gastronomie: Hier gibt es erst einmal keine zusätzlichen Verschärfungen seitens der Stadt etwa in Form einer früheren Sperrstunde oder von Alkoholverboten: „Gerade diese Branche ist ohnehin stark gebeutelt“, begründete Ulrich Cyprian, fügte aber vorsichtshalber hinzu, dass man natürlich bei stark wachsenden Infektionsraten immer wieder neu nachdenken müsse.

Auch in Krefeld haben sich im Herbst hauptsächlich die mittleren Altersgruppen mit Corona infiziert, berichtet Sabine Lauxen. Der Vorteil dabei sei bislang, dass es weniger schwere Verläufe und Todesfälle gebe. Problematisch indes ist, dass diese Personen viel mehr Kontaktpersonen, die Schätzungen reichen von 80 bis 120 pro Infiziertem, hätten als betagtere Menschen. Die Gefahr jedenfalls, dass das Virus wieder in Alten- und Pflegeheimen Einzug hält, steigt auch in Krefeld, warnt Lauxen. 

Ohnehin kann jede lokale Regelung schnell Makulatur werden, wenn sich die Bundesregierung und/oder die Länderchefs auf neue Verschärfungen verständigen.Übrigens: Im Freizeit- und Vergnügungsbereich dürfen laut Landesbeschluss nun auch Swingerclubs nicht mehr öffnen.

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