Impfen Fehlende Masernimpfung kann teuer werden

Krefeld · Der Umgang mit dem Corona-Virus hält die Stadtverwaltung in Atem. Dennoch muss sie sich ab sofort – und verstärkt ab dem Sommer – mit einer weiteren schweren Infektionskrankheit beschäftigen: Seit Anfang des Monats gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht an Schulen und Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern und Arztpraxen.

Krefeld: Fehlende Masernimpfung kann teuer werden
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Zwei Eilanträge gegen die Impfpflicht lehnte das Bundesverfassungsgericht gestern ab. So müssen alle ab 1. März neu eingestellten Mitarbeiter im Rahmen der Einstellungsuntersuchung auf den Impfschutz untersucht werden. Für das übrige Personal gilt eine Übergangsfrist: Bestandsmitarbeiter sollen bis Juli 2021 untersucht werden.

Auch bei den Kindern wird unterschieden zwischen jenen, die bereits eine Schule oder Tagesstätte besuchen und jenen, die erst im Sommer in die Kita kommen oder eingeschult werden. Erstere haben – wie das Bestandspersonal – eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021. Spätestens dann müssen die Eltern die Masernimpfung ihres Kindes nachgewiesen haben. Kinder, die ab August neu in die Schule oder Kita gehen, müssen direkt zu Beginn den Impfschutz nachweisen. Ausgenommen sind Kleinkinder, die noch nicht geimpft werden konnten, weil sie noch kein Jahr alt sind.

Die Stadt muss eine
Bußgeldstelle einrichten

Die Rückmeldungen der Schulen gehen direkt ans Land, nicht an die Kommunen. Für die Kontrolle in den Kitas ist allerdings die Stadt Krefeld zuständig – und auch für die  Sanktionierung, wenn der Impfschutz nicht rechtzeitig nachgewiesen wird. Das bedarf einer entsprechenden Bußgeldstelle. „Der Fachbereich Gesundheit ist vom Gesetzgeber beauftragt, bei allen ordnungsrechtliche Maßnahmen (Bußgeld) zu ergreifen, wenn die verpflichtende Impfung nicht nachgewiesen werden kann“, so Stadtsprecherin Angelika Peters. Hierfür werde eine Verwaltungsstelle eingerichtet. Verpflichtet sei die Verwaltung allerdings nicht, Geldbußen zu verhängen – das liege im „pflichtgemäßen Ermessen“.

Die Leitung einer Einrichtung, die entgegen der gesetzlichen Verbote eine Person ohne Impfschutz betreut oder beschäftigt – oder im Falle einer Benachrichtigungspflicht die Gesundheitsämter nicht informiert –, müsse mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro rechnen, so Peters. Gleiches gelte für Personen, die trotz Nachweispflicht und Aufforderung des Gesundheitsamtes keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist erbringen.

„Dabei wird jedoch zu berücksichtigen sein, dass die begangene Ordnungswidrigkeit in jedem Falle vorwerfbar sein muss und die zuständigen Behörden dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechend bei unterschiedlichen Verstößen die Geldbuße entsprechend unterschiedlich bestimmen werden“, so die Stadtsprecherin.

Wer die neue Impfpflicht ignoriert, dem droht allerdings nicht nur eine Geldstrafe: Kinder und Angestellte, die keinen ausreichenden Nachweis über ihre Masernimpfung erbringen, dürfen in den betroffenen Einrichtungen nicht betreut beziehungsweise tätig werden. Kinder unter zwei Jahren müssen, so Peters, mindestens eine Masernschutzimpfung nachweisen, um in einer Kita oder bei einer Tagesmutter aufgenommen zu werden.

Eine Ausnahme bilden schulpflichtige Kinder: „Die Impfpflicht gilt auch für Schülerinnen und Schüler, da diese in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden. Bekanntlich gilt aber auch die Schulpflicht, so dass ein nicht geimpftes Kind nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen werden kann“, so Angelika Peters. Ein Bußgeldverfahren gemäß dem neuen Infektionsschutzgesetz könne aber auch bei Schülern eingeleitet werden.

Bereits jetzt ist die Impfquote unter Krefelder Schülern hoch: Laut Verwaltung liegt sie bei 93 Prozent. Das haben Erhebungen bei den Schuleingangsuntersuchungen ergeben. Ausreichender Schutz besteht laut WHO allerdings erst ab einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent in allen Bevölkerungsgruppen. Dann könnten auch sporadische Masernepidemien vermieden werden, und selbst Menschen, die nicht geimpft werden können, wären durch die sogenannte Herdenimmunität geschützt.

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