Gericht Fremdes Kind und Mutter angegriffen: Bewährung

Krefeld · Krefelder (39) leidet laut Psychiater an einer Schizophrenie.

 Das Gutachten war ausschlaggebend für das Urteil.

Das Gutachten war ausschlaggebend für das Urteil.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Seit Ende August musste sich ein 39-jähriger Krefelder vor dem Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Schuldfähigkeit des Mannes und hat daher keine Anklage zum Gericht geschickt, sondern den Antrag, den Mann in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus unterbringen zu lassen. Am Montag entschied das Gericht, dass der Mann für seine Taten nicht ins Gefängnis muss.

Die Vorwürfe gegen den Mann liegen schon mehr als fünf Jahre zurück. So soll er ein Kind zuerst beschimpft haben und danach auf es zugestürmt sein und auf einen Fußball geschlagen haben, den das kleine Kind in Händen hielt. Dabei habe er auch die Hand des Kindes getroffen und versucht, gegen dessen Bein zu treten. Nachdem einige Erwachsene dem Kind zur Hilfe eilten, sei der Angeklagte in seine Wohnung geflohen und dort auf seine Mutter losgegangen. Er habe sie geschubst, geschlagen und schließlich versucht, sie mit einer Hantel am Kopf zu treffen.

Gutachter attestierten eine verminderte Schuldfähigkeit

Letztlich sah ein psychiatrischer Gutachter den Angeklagten zwar als krank an. Er leide tatsächlich an einer Schizophrenie. Allerdings gehe von ihm keine große Gefahr weiterer Straftaten aus, meinte der Experte. Er attestierte ihm in dem Gutachten eine verminderte Schuldfähigkeit. Das Gericht verurteilte ihn daher zu einer einjährigen Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde..

Dem Angeklagten wurde vom Gericht aufgegeben, regelmäßig seine Medizin einzunehmen und sich eine Wohnmöglichkeit in einer Einrichtung zu suchen, die Menschen mit psychiatrischen Problemen unterstützt.

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