Das ist zu tun, wenn das Kind verschnupft ist Die Kitaregeln sind durch Corona strenger geworden

Krefeld · Das ist zu tun, wenn das Kind verschnupft ist.

 Viele Kitas schicken auch bei leichten Erkältungssymptomen Kinder nach Hause.

Viele Kitas schicken auch bei leichten Erkältungssymptomen Kinder nach Hause.

Foto: dpa-tmn/Mascha Brichta

Die Nase läuft, aber Kinder toben trotzdem munter durch den Garten. Die typische Rotznase bei Kindern kennen vermutlich alle Eltern. Jetzt sorgt sie aber für viel Ärger, denn aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Hygiene-Maßnahmen in den Kitas noch einmal verschärft – zum Leidwesen vieler Eltern, die ihre Kinder nun wieder mit nach Hause nehmen müssen, wenn diese Krankheitssymptome zeigen.

Auch die städtischen Kitas in Krefeld sind dabei an die strengen Vorgaben des NRW-Familienministeriums gebunden: „Kinder dürfen generell nicht betreut werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen. (…) Die Art und Ausprägung sind dabei unerheblich.“ Klare Regeln, die eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindern sollen. Viele Eltern stehen damit allerdings nach vielen Wochen der Kita-Schließungen erneut vor einem Betreuungsproblem. Urlaubs- und Krankentage sind unter Umständen schon aufgebraucht.

Zunächst liegt es laut der Stadt in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob es sich hierbei um einen harmlosen Schnupfen handelt, oder es doch eine Corona-Infektion sein könnte. Im letzteren Fall müssen dann natürlich die entsprechenden Schritte eingeleitet werden. Erst nach Ablauf der 14 Tage Quarantäne-Zeit und einer ärztlichen Bestätigung, dass eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist, können die Kinder dann wieder die Kita besuchen.

Bevor Eltern ihr Kind nach einer Erkältung oder ähnlichem wieder in die Kita schicken können, müssen sie ebenfalls einige Auflagen erfüllen. Hatte das Kind tatsächlich nur eine Rotznase, dann müssen Eltern in der Kita eine schriftliche Bestätigung darüber vorlegen, dass das Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist. „Bei begründeten Zweifeln an der Symptomfreiheit kann jedoch von den Eltern verlangt werden, dass das Kind vor der Wiederaufnahme in die Kindertagesbetreuung der Kinderärztin, dem Kinderarzt vorgestellt wird“, heißt es von der Stadt Krefeld. Von dieser Regelung sei aber bisher nur in Einzelfällen Gebrauch gemacht worden.

Sollte das Kind allerdings an Heuschnupfen oder einer Allergie leiden, können Eltern das der Kita ganz einfach melden, damit es dort laut der Stadt nicht zu unnötigen Hürden kommt: „Kranke Kinder gehören generell nicht in die Kindertagesbetreuung und das ist — insbesondere in den schwierigen Zeiten von Corona — eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Kinderbetreuungssystem aufrecht zu erhalten. Gleichwohl sehen wir die Not der berufstätigen Eltern, ständig bemüht einen Ausgleich zwischen Beruf und Familie zu finden“.

Dieses Bemühen wird wohl gerade in den Wintermonaten noch mal härter werden, in denen die Kinder noch häufiger eine Erkältung mit nach Hause bringen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort