Tests, Quarantäne und Co. Corona-Warn-App ist rot: Wie man sich bei „erhöhtem Risiko“ verhalten soll

Krefeld · Wenn sich jemand im näheren Umfeld mit Corona infiziert hat, zeigt die Warn-App rot. Was bedeutet die genau - und was ist zu tun? Fragen und Antworten.

 Eine Meldung der Corona-Warn-App, die in der Omikron-Welle öfter angezeigt wird: „erhöhtes Risiko“ für eine Infektion mit dem Coronavirus.

Eine Meldung der Corona-Warn-App, die in der Omikron-Welle öfter angezeigt wird: „erhöhtes Risiko“ für eine Infektion mit dem Coronavirus.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Wenn sich jemand im näheren Umfeld mit Corona infiziert hat, zeigt die Warn-App rot. Die rote Kachel informiert über eine Begegnung mit erhöhtem Risiko. Was das bedeutet - und was zu tun ist? Fragen und Antworten:

Wann stuft die Corona-Warn-App eine Begegnung als rot ein?

  • Liegt eine Risikobegegnung vor, gibt die App einen Warnhinweis aus. Das bedeutet laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, dass das eigene Smartphone „und das einer Person, die sich anschließend in der App als infiziert gemeldet hat, in den vorangegangenen 14 Tagen per Bluetooth Zufallscodes ausgetauscht haben“.
  • Das eigene Infektionsrisiko werde dann anhand von der Dauer des Kontakts, Abstand, Zeit, die seit der Begegnung vergangen ist und der Infektiosität ermittelt. Rot bedeutet laut offiziellem Twitter-Account der Corona-Warn-App, dass ein erhöhtes Risiko ausgegeben wird, „wenn eine Person sich länger als zehn Minuten in einem Abstand von unter zwei Metern in der Nähe einer im Nachhinein positiv getesteten Person aufgehalten hat“.
  • Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass die Corona-Warn-App „lediglich vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko“ warnt - und dabei nicht zwischen Geimpften, Ungeimpften und Genesenen unterscheidet.

Was wird empfohlen, wenn die Corona-Warn-App rot zeigt?

Egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft gibt die App laut RKI folgende Handlungsempfehlungen aus:

  • Wenn möglich nach Hause begeben und dort bleiben, Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts vermeiden. Wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit bietet, sollte von zu Hause gearbeitet werden, heißt es im Blog zur Corona-Warn-App.
  • Auf Krankheitssymptome achten. Wer sich krank fühlt, soll sich an seinen Hausarzt wenden.
  • Egal ob Symptome oder nicht: Bei roter Warnung solle man sich testen lassen.
  • Fällt der Test positiv aus, solle dieser über die App geteilt werden.
  • Per Twitter-Account der Corona-Warn-App wurde empfohlen, die Risikoermittlung beim Besuch eines Testcenters kurz auszuschalten, um an diesem Tag viele „unnötige Warnungen“ zu vermeiden.

Bekommen Nutzer mit roter Corona-Warn-App einen kostenlosen PCR-Test?

Nutzer der Corona-Warn-App mit rotem Hinweis haben laut Bundesgesundheitsministerium Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test. Doch geht es nach den Angaben nicht unbedingt um einen PCR-Test. Antigen-Schnelltests sollten jedoch nur „im Ausnahmefall“ verwendet werden - zum Beispiel bei begrenzter Kapazität von PCR-Tests. In Krefeld gibt es mit roter Corona-Warn-App „in aller Regel“ einen PCR-Test, so ein Sprecher. Termine gibt es unter anderem im Diagnosezentrum der Stadt. Bei der Buchung online kann für eine Testung auch der Grund „Corona-Warn-App erhöhtes Risiko“ ausgewählt werden.

Der Test ist positiv, wie geht es in Krefeld weiter?

Laut Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums müssen sich unter anderem positiv Getestete „unverzüglich“ in Absonderung (zehn Tage) begeben - bei PCR-Test und Schnelltest (auch überwachter selbst vorgenommener Test). Es erfolge keine „offizielle Aufforderung zur Absonderung“. Es sei auch nicht erforderlich, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Auch in Krefeld wurde das Vorgehen entsprechend angepasst.

Zudem sind laut NRW-Gesundheitsministerium positiv Getestete dazu verpflichtet ihre eigenen Kontaktpersonen zu informieren (zu welchen „in den letzten zwei Tage vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand“). Es gehe dabei um Kontakte mit einer Dauer von mehr als zehn Minuten und einem Abstand von weniger als 1,5 Metern, „ohne das beiderseitige Tragen einer Maske“ oder wenn über längere Zeit ein „schlecht oder nicht belüfteter Raum“ geteilt wurde.

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