Fall in Krefeld Augen von Kleinkind mit Nagellackentferner verätzt - Freispruch für Mutter

Krefeld · Einem gerade mal 22 Monate alten Mädchen sind mit Nagellackentferner die Augen verätzt worden. Das Landgericht in Krefeld hat die Mutter des Kindes nun freigesprochen. Doch wer ist verantwortlich?

 Der Nagellackentferner soll mit Augentropfen verabreicht worden sein.

Der Nagellackentferner soll mit Augentropfen verabreicht worden sein.

Foto: dpa-tmn/Karolin Krämer

Im Prozess um ein durch Nagellackentferner in Augentropfen verletztes Kleinkind ist die angeklagte Mutter vom Landgericht Krefeld freigesprochen worden. Es konnte der Frau laut Gericht nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie ihrer damals 22-monatigen Tochter bewusst mit Nagellackentferner versetzte Augentropfen verabreicht hatte.

Mutter hatte ihren Freund beschuldigt

Die 26-jährige Mutter hatte die Tat zum Prozessauftakt am Montag bestritten. Sie habe ihrer Tochter die Tropfen zwar verabreicht, aber nicht gewusst, dass sich darin der ätzende Nagellackentferner befand.

Sie hatte nach dem Vorfall ihren Freund als möglichen Täter beschuldigt. Ihr war deshalb neben der Misshandlung Schutzbefohlener und Körperverletzung auch falsche Verdächtigung vorgeworfen worden. Auch in diesem Punkt wurde sie angesichts der ungeklärten Täterfrage freigesprochen.

(dpa)
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