Verkehr Auf der Gath gilt bald wieder Tempo 70

Krefeld · Bezirksregierung stimmt Änderung des Luftreinhalteplans zu.

 Bald steht an der Untergath ein anderes Schild.

Bald steht an der Untergath ein anderes Schild.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Auf dem Straßenzug Unter-/Obergath in Krefeld darf demnächst wieder Tempo gefahren werden. Die Stadt Krefeld hatte bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag eingereicht, die Geschwindigkeit wieder zu erhöhen. Durch die darauf folgende Verkehrsfluss-Optimierung kann eine nochmalige, wenn auch nur geringfügige Verminderung von Schadstoff-Ausstößen erreicht werden. Der StickstoffdioxidAusstoß ist demnach bei Tempo 70 um 19 Prozent geringer als bei Tempo 50. „Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse wollten wir den Luftreinhalteplan anpassen“, sagt Umweltdezernent Thomas Visser. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist jetzt dem Antrag der Stadt Krefeld gefolgt, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h aus dem Luftreinhalteplan der Stadt zu streichen. Die Umsetzung soll noch vor Weihnachten erfolgen.

Die Krefelder Stadtverwaltung hatten mittels eines Luftqualitätsgutachtens und einer Machbarkeitsstudie zur Ampelschaltung nachgewiesen, dass durch die höhere Geschwindigkeit ein besserer Verkehrsfluss erreicht wird, der wiederum zu besseren Luftwerten führt und die Stickstoffdioxid-Konzentration mindert. Da durch die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung keine nachteiligen Auswirkungen auf das Ziel des Luftreinhalteplans zu erwarten sind und in der Stadt Krefeld die Grenzwerte für Luftschadstoffe seit dem Jahr 2015 eingehalten werden, hat die Bezirksregierung der Änderung des Luftreinhalteplans zugestimmt. Der Luftreinhalteplan für Krefeld war am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten – mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ober-/Untergath auf 50 km/h. Sie war eingerichtet worden, um die Luftschadstoffbelastung zu verringern und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Stadt hatte im Juli 2019 bei der Bezirksregierung eine Änderung des Luftreinhalteplans beantragt, mit dem Ziel, die Geschwindigkeitsbegrenzung zurückzunehmen und den Verkehrsfluss zu verbessern.

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