Polizeikontrolle : Ärger bei Fahrrad-Aktion auf dem Theaterplatz
Krefeld Critical-Mass-Teilnehmer beklagen sich über eine Polizeikontrolle. Staatsanwalt wird den Vorgang prüfen.
Eine Polizeikontrolle bei Teilnehmern einer Fahrrad-Aktion auf dem Theaterplatz hat für Aufregung gesorgt. Bei der sogenannten „Critical Mass“ (kritische Masse) hätten am Freitagabend alle Teilnehmer ihre Ausweise abgeben müssen. Das berichten diese auf Twitter. Begründet worden sei dies damit, dass man sich an einem gefährlichen Ort aufhalte. Es drohe nun ein Strafverfahren, da eine solche Rad-Rundfahrt nach Angaben der Polizisten angemeldet werden müsse. 45 Minuten habe man in der Kälte auf dem Theaterplatz gestanden.
Die Pressestelle der Polizei teilte zu dem Vorgang ebenfalls auf Twitter mit: „Wir bitten um Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen. Es ging um die Sicherheit der Versammlung der Radler. Zugleich ging es um die Sicherheit im Straßenverkehr sowohl der Radler als auch der anderen Verkehrsteilnehmer. Dazu ist die Polizei gesetzlich verpflichtet.“
Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte Polizeisprecherin am Montag Polizeisprecherin Karin Kretzer: „Aus polizeilicher Sicht handelte es sich hier um eine Demonstration. Dafür gibt es Regeln, an die sich jeder zu halten hat.“ Wäre die Aktion ordnungsgemäß angemeldet worden, „hätten wir sie sogar begleitet“.
An der Aktion hätten 13 Radler teilgenommen, berichtet Kretzer weiter. Auf Twitter ist von Teilnehmerseite aus von 17 die Rede. Der Unterschied ist wichtig: Ab einer Zahl von 16 ist nach Auskunft der Polizeisprecherin eine Konvoi-Fahrt durch die Stadt erlaubt, bei der zum Beispiel rote Ampeln überfahren werden dürften. Das sei in diesem Fall aber nicht der Fall gewesen, sagt Karin Kretzer.
Die Aktion sei aufgefallen, da die Teilnehmer eine Fahne mitgeführt hätten. Bei der Kontrolle auf dem Theaterplatz hätten sie sich „nicht sehr kooperativ“ gezeigt, so Kretzer, weshalb diese länger als notwendig gedauert habe. Festgestellt werden sollte, wer die Aktion organisiert hat, denn diese Person hat sich nach Ansicht der Polizei nach Paragraph 26 des Versammlungsgesetzes strafbar gemacht.