Gericht Krefelderin soll versucht haben, Stiefsohn zu ersticken

Krefeld · Zwei Jahre soll eine 33-jährige Krefelderin ihren Stiefsohn schwer misshandelt haben. Sie soll versucht haben, es morgens zu ersticken.

 Das Verfahren wird noch bis Mitte Mai fortgesetzt.

Das Verfahren wird noch bis Mitte Mai fortgesetzt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Von 2014 bis 2016 soll eine 33-jährige Krefelderin ihren Stiefsohn schwer misshandelt haben. Dafür muss sie sich jetzt vor dem Schöffengericht verantworten. Neben ihr auf der Anklagebank sitzt ihr Ehemann, der 38-jährige Vater des heute 14 Jahre alten Kindes. Er soll von den Misshandlungen gewusst haben, aber nichts dagegen getan haben.

Laut Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte überwiegend für die Betreuung und Erziehung des Sohnes verantwortlich gewesen sein, während ihr Ehemann beruflich eingespannt war. Sie soll das Kind als Stör- und unnötigen Kostenfaktor in der Beziehung wahrgenommen haben.

Die Angeklagte soll das Kind unter anderem morgens geweckt und zuerst mit einer Hand und später mit beiden Händen gewürgt haben. Außerdem soll sie das Kind – ebenfalls nach dem Aufwachen – versucht haben mit einem Kissen zu ersticken. Als das nicht gelang, habe sie dem Kind eine Ohrfeige versetzt.

Sie soll das Kind auch mit einem Schuhanzieher verprügelt haben. Einmal soll sie dem Jungen so heftig gegen die Ohren geschlagen haben, dass er glaubte, sein Gehör verloren zu haben. Auch soll sie ihm nach einer Operation gegen die frische Narbe getreten haben. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass die Frau den Jungen mehrfach mit einem auf dem Herd erhitzten Messer verbrannt haben soll. Außerdem soll sie ihn fast täglich mit Ohrfeigen traktiert haben.

Vor Gericht sagte der Vater, dass er von den Misshandlungen nichts mitbekommen habe. Statt auf die Fragen des Gerichts zu antworten, stellte er Gegenfragen: „Wieso hat er seiner Mutter oder Lehrerin nichts gesagt, wenn das wirklich so lange ging?“ Auch könne es wohl nicht sein, dass das Kind mit der Brandverletzung sehr lange hätte sitzen können, ohne etwas zu sagen. Unstreitig ist allerdings wohl, dass es die Verletzungen gab. „Ich würde auch gerne wissen, woher diese Verletzungen stammen.“ Genau das wirft ihm allerdings die Anklage vor. Bereits im Juni 2015 soll ihm sein Sohn von den Misshandlungen berichtet haben. Der Angeklagte habe ihm aber keinen Glauben geschenkt und daher nichts gegen die Übergriffe getan, obwohl er als Vater hierzu verpflichtet gewesen wäre. Das Verfahren soll noch bis etwa Mitte Mai fortgesetzt werden.

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