Baumschutz 1070 private Baumfällungen genehmigt

Kritik kommt von den Naturschutzverbänden an der Zahl der genehmigten Baumfällungen in Krefeld. Verwaltung nimmt Stellung dazu im Naturschutzbeirat.

Die Baumschutzsatzung regelt in Krefeld, wie Bäume gepflegt und ob sowie wann sie gefällt werden dürfen. 

Die Baumschutzsatzung regelt in Krefeld, wie Bäume gepflegt und ob sowie wann sie gefällt werden dürfen. 

Foto: ja/Dirk Jochmann (DJ)

Schützt die Stadt ausreichend ihren großen Baumbestand? Darüber scheiden sich die Geister, wie im jüngsten Naturschutzbeirat zu hören war. Mit der Gründung des Kommunalbetriebs Krefeld sind Anlage und Pflege der Grünanlagen und Bäume an ihn übergegangen. Anträge auf Baumfällungen und -rückschnitte werden weiterhin von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt bearbeitet. Das Regelwerk dafür ist die Baumschutzsatzung. Doch in den vergangenen Jahren gab es etliche Beschwerden von Privatleuten, Naturschutzvertretern und Baumschützern, dass Krefelder Bäume bei Baumaßnahmen nicht ausreichend geschützt oder für Fällungen freigegeben wurden, obwohl sie gesund gewesen seien.

Kathrin Gardener, Fachbereichsleiterin Umwelt- und Verbraucherschutz, stellte im Naturschutzbeirat die Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde und ihre derzeitige Stellenbesetzung vor. Danach arbeiten dort inzwischen vier Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Zwei von ihnen bearbeiten den Baumschutz im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, die anderen zwei die Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung in privaten Gärten und Grünflächen.