Vorfall in St. Tönis Konfetti-Unfall an Karneval: 16-Jährige aus Krefeld auf einem Auge erblindet

St. Tönis/Krefeld · Ein Unfall mit einer Konfetti-Kanone beim Tulpensonntagszug in St. Tönis hat schwerwiegende Folgen. Verursacher soll ein 14-Jähriger sein.

 Konfetti kann auch gefährlich werden.

Konfetti kann auch gefährlich werden.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der schwere Unfall mit einer Konfetti-Kanone am Rande des St. Töniser Tulpensonntagszuges hat weitreichende Folgen. Wie mehrere Quellen der WZ bestätigen, ist das 16-jährige Mädchen, das bei dem Vorfall im Gesicht verletzt wurde, auf einem Auge erblindet.

Die Krefelderin war am Tulpensonntag zum Feiern nach St. Tönis gekommen. Nach Angaben der Polizei befand sie sich mit mehreren Gleichaltrigen auf dem Rewe-Parkplatz in der Innenstadt. Im Zuge der Feierlichkeiten wurde sie von einer Konfetti-Kanone im Gesicht getroffen, so die Polizei. Verursacher soll ein 14-Jähriger aus St. Tönis sein. Dieser hatte sich bei der Polizei gemeldet, nachdem in den Medien über den Vorfall berichtet wurde.  Bei der Konfetti-Kanone handelte es sich um ein „ohne Altersbeschränkung frei verkäufliches Tisch-Gerät“. So stand es in der ersten Pressemitteilung der Polizei zum Vorfall.

Zum aktuellen Stand der Ermittlungen und zum Grad der Verletzung bei dem Mädchen machte die Polizei am Freitag keine Angaben. „Die Ermittlungen dauern an“, sagte Polizeisprecher Wolfgang Goertz auf Anfrage der WZ. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werde die Akte an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese müsse dann über die strafrechtliche Relevanz entscheiden.

Die Vorkommnisse vom Tulpensonntag und wohl mehrere Gewaltdelikte standen am Donnerstagabend auch auf der Tagesordnung des Hauptausschusses der Stadt Tönisvorst. Die Politiker diskutierten über mehrere Fälle von Körperverletzung und Nötigung. Die Pressestelle der Polizei bestätigte der WZ am Freitag, dass es im Umfeld des Zuges sieben Anzeigen wegen einfacher und schwerer Körperverletzung gegeben hat. Zudem habe es vier Angriffe auf Vollzugsbeamte des Ordnungsamtes gegeben. Im Zuge dieser Vorkommnisse ist nun ein Alkoholverkaufsverbot für den nächsten Tulpensonntag im Gespräch. tkl

(tkl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort