Mit Dashcam gefilmt Prozess um zerkratztes Auto: Kollegen einigen sich auf Vergleich

Krefeld · Der Streit zweier städtischer Mitarbeiter um ein zerkratztes Auto ist vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf beendet worden. Zunächst hatte das Arbeitsgericht Krefeld eine Klage abgewiesen.

Der Kläger hatte Aufnahmen mit einer Dashcam gemacht.

Der Kläger hatte Aufnahmen mit einer Dashcam gemacht.

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Der Streit zweier städtischer Mitarbeiter um ein zerkratztes Auto ist vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit einem Vergleich beendet worden. Demnach zahlt der Beklagte die Hälfte der Klageforderung, das heißt 862,81 Euro, an den Kläger. Weitere 862,81 Euro zahlt der Beklagte an eine gemeinnützige Organisation. Und er verzichtet auf Schadensersatzansprüche wegen möglicher Datenschutzverstöße.