Straßenbeleuchtung Klage der Anwohner gegen Beiträge für Straßenlaternen weiter möglich

Krefeld · Wie teuer die Erneuerung der Leuchten für die Krefelder Bürger ist, steht noch nicht endgültig fest.

 An der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Birnen werden die Anlieger beteiligt.

An der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Birnen werden die Anlieger beteiligt.

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Die Modernisierung der maroden Krefelder Straßenlaternen ist die reinste Sisyphos-Arbeit: Im Jahr 2010 hatte der Rat ein Erneuerungsprogramm beschlossen, insgesamt 37,5 Millionen Euro wurden dafür eingeplant. Eigentlich sollen die Arbeiten 2017 abgeschlossen sein. Da es aufgrund von Löchern im städtischen Haushalt aber nicht so schnell wie geplant ging, ist die Maßnahme bis heute nicht abgeschlossen. Und dann gibt es auch noch Probleme bei der Kostenabrechnung.

Doch der Reihe nach. Die durchschnittliche Lebensdauer von Leuchten und Masten liegt zwischen 38 und 45 Jahren. Insgesamt gibt es 29 000 Laternen an den Krefelder Straßen. Mehr als 50 Prozent davon sind aber schon älter als 30 Jahre. Das Erneuerungsprogramm umfasst deshalb 12 500 Laternen an etwa 900 Straßenabschnitten.

Nicht nur das Alter setzt den Laternen zu, sondern auch Hunde: Diese heben an den Masten gerne ihr Bein und sorgen durch die Dauer-Bepieselung für massive Rostlöcher. Hinzu kommen Schäden durch den Regen. Oft geht die Elektrik kaputt, Ersatzteile sind kaum mehr zu bekommen.

14 Millionen Euro sollten in
drei Jahren investiert werden

In die Umstellung auf energiesparende LED-Modelle sollten ab 2010 jährlich fünf Millionen Euro investiert werden. In den ersten Jahren gelang dies nicht. Zuletzt lagen die Investitionen aber höher: 2018 betrugen sie 6,2 Millionen Euro. Die Stadt hat den Stadtwerken für die Jahre 2016 bis 2019 einen Erneuerungsauftrag über insgesamt 14 Millionen Euro erteilt.

Wie weit ist das Erneuerungsprogramm aktuell fortgeschritten? Auf Nachfrage erklärt dazu Stadtsprecher Dirk Senger: „Das Erneuerungsprogramm Straßenbeleuchtung ist ein fortlaufender Prozess und wir werden in regelmäßigen Abständen über die in Planung und im Bau befindlichen sowie über die abgeschlossenen Maßnahmen informiert, aber wir haben keinen tagesaktuellen Stand.“

Was viele Krefelder wohl gar nicht wussten: An den Kosten für die Maßnahmen werden die Anwohner nach dem Kommunalabgabengesetz NRW beteiligt. Abhängig von der Art der Straße, kann dies zwischen 15 und 75 Prozent ausmachen. Wie hoch genau die Summe für die betroffenen Krefelder liegt, teilt ihnen die Stadt schriftlich mit. Jedenfalls in der Theorie.

Tatsächlich versäumte sie es, Beiträge für Erneuerungen in den Jahren 2013 und 2014 abzurechnen. Das wurde im Frühjahr 2019 entdeckt. Eigentlich sah es schon so aus, als ob ihr dadurch 620 000 Euro für insgesamt acht Abschnitte durch die Lappen gehen. Denn die Verjährungsfrist schien abgelaufen zu sein. Nach einer neuen juristischen Einschätzung durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Stadt diese Ansicht geändert: Danach beginnt die Verjährungsfrist nicht mit der technischen Fertigstellung einer Baumaßnahme, sondern erst mit deren förmlicher Abnahme – was deutlich später sein kann.

Die Stadtverwaltung geht nun davon aus, dass bei der Erneuerung der Laternen in den genannten acht Straßenabschnitten  keine Verjährung eingetreten ist. Sie wird als Konsequenz aus dieser Bewertung jetzt die ausstehenden Anliegerbeiträge erheben. Die Anlieger könnten das, so Senger, auf der Internet-Seite der Stadt Krefeld über die „zur Abrechnung anstehenden Maßnahmen informieren“. Das vorherige Anschreiben jedes Eigentümers sei bei tausenden Beitragspflichtigen „nicht nur sehr aufwändig, sondern mit dem vorhandenen Personal nicht möglich“.

Mit welchen Summen ist zu rechnen? Dazu Dirk Senger: „Zur Zahl der Laternen – bei uns heißen sie Lichtpunkte – können wir auch keinen Stand nennen, da die Zahl der benötigten Lichtpunkte erst im Rahmen der Projektierung der Beleuchtungsanlagen festgelegt wird.“

Auch zu den von den Anliegern zu zahlenden Beiträgen könne die Stadt „erst nach Eingang der jeweiligen Schlussrechnung etwas sagen, da wir die tatsächlichen Kosten umlegen“, sagt Senger. Eine Klage durch die Anwohner gegen die nun erhobenen Beiträge ist aber weiterhin möglich. Denn es komme auf jeden Einzelfall an, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Nachfrage. „Eine höchstrichterliche  Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts liegt in dieser Frage noch nicht vor“, räumt auch die Stadt Krefeld ein.

Aus dem Fall hat die Verwaltung aktuell schon Konsequenzen gezogen: Unter anderem wird in neuen Richtlinien eine intensivere Information und Beteiligung von Stadt und Kommunalbetrieb Krefeld, eine förmliche Abnahme der Maßnahme sowie die Vorlage der Schlussrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach der technischen Fertigstellung vorgeschrieben.

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