Gericht Kippe verursacht Brandschaden von mehr als einer Million Euro

Krefeld · Das Schöffengericht verurteilte einen 27-jährigen Krefelder zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Das Schöffengericht verurteilt den Angeklagten wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Das Schöffengericht verurteilt den Angeklagten wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Foto: picture alliance / Friso Gentsch/Friso Gentsch

Teuer zu stehen kommt den 27-jährigen Krefelder seine Trunkenheit nach einer Feier mit Kollegen im Februar letzten Jahres. Durch Unachtsamkeit steckte er beim Rauchen seine Wohnung an der Dionysiusstraße in Brand und verursachte einen Sachschaden, den der Sachverständige gestern vor dem Schöffengericht auf mehr als eine Million Euro schätzte. Das Haus ist bis heute unbewohnbar und wird derzeit komplett saniert. Sieben Mietparteien mussten sich eine neue Bleibe suchen. Verletzt wurde niemand. Kommentar des Richters bei Ansicht der Fotos: „Was eine Kippe nicht alles bewirken kann.“

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten gestern wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das war geschehen: Bei einem Zwischenstopp in seiner Wohnung rauchte er auf dem Balkon eine Zigarette, bevor er sich auf den Weg zur Kulturfabrik machen wollte, um dort weiter zu feiern. Als er die Zigarettenkippe im Wohnzimmer in einer Duftkerze ausdrücken wollte, bemerkte er nicht, dass ihm zuvor Glut auf die Couch gefallen war. Danach ging er ins Schlafzimmer, um sich von seinem Hund zu verabschieden. Dabei übermannte ihn offenbar die Müdigkeit und er schlief ein. Durch den Warnton des Rauchmelders sei er dann wach geworden, berichtete er.

Im Wohnzimmer machte er die qualmende Couch als Brandherd aus und versuchte mit einer Wolldecke, die zum Trocknen auf einem Wäscheständer hing, den Brand zu ersticken. Dann schaltete er alle drei lärmenden Rauchmelder in der Wohnung aus. „Das hätte er besser nicht getan, sondern sich von der Löschwirkung überzeugen, gegebenenfalls zu Wasser greifen oder die Feuerwehr rufen müssen“, warf ihm der Staatsanwalt zwar keinen Vorsatz, aber grobe gleichwohl Fahrlässigkeit vor.

Der Angeklagte warf seinen Hund ins aufgespannte Sprungtuch

Danach begab sich der Mann ins Bad. Dort sei er „weggetreten“ und in Ohnmacht gefallen. Als er wieder zu sich kam, sei die ganze Wohnung verqualmt gewesen und habe Feuer gefangen, worauf er samt Hund auf den Balkon geflohen sei. Schnell hatte sich das Feuer ausgebreitet und den ganzen Dachstuhl erfasst. Die Feuerwehr war inzwischen angerückt, um das Feuer zu löschen und das Haus zu evakuieren.

Der Angeklagte warf seinen Hund ins aufgespannte Sprungtuch, traute sich aber nicht, selbst zu springen. Waghalsig kletterte er an einem Regenrohr hinab bis zu einem Hausvorsprung, von wo ihn die Feuerwehr per Drehleiter rettete. Anschließend musste er in einem Krankenhaus behandelt werden.

Das Gericht berücksichtigte bei seinem Urteil, dass der Krefelder geständig war und die Wahrheit sagte. Das ging aus den Ausführungen des Sachverständigen hervor, der Brandstiftung und technische Ursachen ausschloss. Der Staatsanwalt forderte eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten, nicht zuletzt, weil das Strafregister des Mannes bereits drei Straftaten unter Alkohol auswies.

Der Verteidiger plädierte auf leichte Fahrlässigkeit und Geldstrafe, das Gericht urteilte auf „fahrlässig mit einfachem Sorgfaltspflichtverstoß“, verhängte eine einjährige Strafe und setzte sie drei Jahre zur Bewährung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort