Prozess Kindesmissbrauch: 24-Jähriger soll das Gericht belogen haben

Krefeld. In einem spektakulären Indizienprozess um die Kindesmisshandlung an einem fünf Monate alten Säugling schickte das Landgericht 2014 einen damals 22-jährigen Krefelder wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für acht Jahre hinter Gitter.

Prozess: Kindesmissbrauch: 24-Jähriger soll das Gericht belogen haben
Foto: Bischof, Andreas (abi)

Die Kindesmutter erhielt wegen unterlassener Hilfeleistung eine zweijährige Bewährungsstrafe, die nach Aufhebung durch den Bundesgerichtshof neu verhandelt und auf 21 Monate reduziert wurde. Jetzt steht der 24-Jährige vor dem Schöffengericht wegen des Vorwurfs, bei der zweiten Verhandlung gegen seine ehemalige Lebensgefährtin gelogen zu haben.

Ihm wird zur Last gelegt, die Tat zu leugnen und die Kindesmutter zu Unrecht zu belasten. Die Anklage lautet auf uneidliche Falschaussage und falsche Verdächtigung, was ihm weitere zwei Jahre Haft einbringen könnte. Die Befragung der Zeugen, speziell der Kindesmutter und eines Mithäftlings des Angeklagten, brachten gestern keine Klärung. Vielmehr brachte der Verteidiger mit einem Brief neues Beweismaterial ins Spiel, das den Verurteilten entlastet und die Kindesmutter damit belastet, sie habe ihr Kind geschüttelt und geschlagen. Dieses Schreiben will der Verteidiger von seinem Mandanten aus der Haft erhalten haben. Es enthält eine handschriftliche Erklärung, die von dem Mithäftling und Zeugen stammen soll. Dieser sagte aus, er habe dieses Schreiben nicht verfasst, gab aber zu, dass die Handschrift der seinen gleiche. Der Angeklagte habe ihm gegenüber kein Geständnis abgelegt, sondern die Tat stets bestritten.

Das Gericht will nun einen Sachverständigen beauftragen, eine Schriftprobe zu nehmen, um den Verfasser zu identifizieren. Außerdem soll die damalige Staatsanwältin zu den Aussagen befragt werden. Der Verteidiger, beklagte, dass der Beschuldigte zur Aussage gezwungen werden soll, weil er verurteilt ist und damit nicht mehr unter das Aussageverweigerungsrecht fällt.

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