Gericht Kindergeldbetrug: Strafe für 31-Jährige

Krefeld · Frau hatte vom Amt 8124 Euro über den Zeitraum von einem Jahr erhalten - obwohl sich die Frau und ihre Kinder gar nicht in Deutschland aufgehalten hatten.

 Das Amtsgericht hat die Frau zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Amtsgericht hat die Frau zu einer Geldstrafe verurteilt.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Genau 8124 Euro soll sich eine 31-jährige Frau von der Familienkasse NRW erschlichen haben, indem sie Meldebescheinigungen der Städte Düsseldorf und Krefeld für ihre drei Kinder fälschte. Dafür sollte sie sich eigentlich am Freitag vor dem Amtsgericht verantworten. Aber sie kam nicht zur Verhandlung.

Wenn ein Angeklagter unentschuldigt fehlt, kann das Gericht in bestimmten Fällen aber trotzdem eine Strafe verhängen. Und so geschah es auch in diesem Fall vor dem Amtsgericht: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erhielt die Angeklagte daher einen Strafbefehl und muss eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 20 Euro, also insgesamt 3600 Euro, zahlen.

In der Zeit von September 2016 bis Oktober 2017 soll sie für ihre Kinder das Kindergeld bezogen haben, obwohl sich die Rumänin und ihre Kinder nicht in Deutschland aufhielten und sie daher überhaupt keinen Anspruch auf das Geld hatte. Im Oktober 2017 soll die Familienkasse die gefälschten Meldebescheinigungen dann entdeckt und die Zahlungen eingestellt haben.

Dennoch soll die Angeklagte im Dezember 2017 noch einmal versucht haben eine gefälschte Meldebescheinigung der Stadt Krefeld vorzulegen. Diese soll allerdings direkt als Fälschung erkannt worden sein und es kam zu keiner weiteren Kindergeldauszahlung.

Die Angeklagte hat nun noch die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Einspruch einzulegen. Tut sie das nicht, wird der Befehl rechtskräftig.

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