Kinderbetreuung Keine Stadtgrenzen für die Kinderbetreuung

Was in Kempen zu einem Rechtsstreit führte, ist in Krefeld kein Problem: Die Stadt kommt auch für eine Kita in einem anderen Ort auf.

Kinderbetreuung: Keine Stadtgrenzen für die Kinderbetreuung
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Krefeld. Für Familien ist es ein großer Moment: Das Kind soll fortan eine Tageseinrichtung besuchen. Bei der richtigen Kita oder Tagesmutter spielen viele Kriterien eine Rolle. Die Betreuer, der Standort und die Atmosphäre sind nur drei von vielen Faktoren, die die Entscheidung der Eltern beeinflussen. Ist die Wunscheinrichtung gefunden, ist die größte Sorge meist, wie sich der Nachwuchs einlebt. Aber was, wenn stattdessen die Kostenübernahme durch die Stadt zum Problem wird?

Mit dieser Situation sah sich das Kempener Ehepaar Nina und Tobias Stängel konfrontiert. Sie mussten vor Gericht: Ihr damals zweijähriger Sohn Emil wurde in St. Tönis durch eine Tagesmutter betreut, wo sich die Arbeitsstellen der beiden befinden. Die Stadtverwaltung verweigerte jedoch eine Verlängerung der Kostenübernahme. Emil könne auch eine Kempener Betreuungseinrichtung besuchen und müsse nicht zwingend eine Tageseinrichtung in St. Tönis in Anspruch nehmen, lautete die Begründung vor zwei Jahren.

Eltern sei es somit nicht möglich Kinder außerhalb des eigenen Wohnbezirks betreuen zu lassen, ohne sich selbst für die vollen Kosten zu verpflichten. Gerade für Alleinerziehende und Berufstätige wie die Eheleute Stängel steige damit der Druck und die Anforderungen des Zeitmanagements. Aber ist die Verweigerung der Kostenübernahme überhaupt rechtens?

Das Wunsch- und Wahlrecht aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz besagt, dass Eltern „zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe“ äußern können, sofern dies „nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten“ verbunden sei. Überörtlichkeit stelle demnach keinen Verweigerungsgrund dar.

Der Rechtsstreit der Familie Stängel über die Erstattung der ihnen entstandenen Kosten begann 2015. Nun rechnen sie aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes damit, in zwei bis drei Wochen vom Verwaltungsgericht Düsseldorf recht zu bekommen. Dennoch: Welche Erziehungsberechtigten wünschen sich ein solches Szenario herbei?

Krefelder Eltern können beruhigt sein. „Im Falle einer Betreuung über die Stadtgrenzen hinaus, bezahlt die Stadt weiterhin die gültigen Pauschalbeträge“, versichert Timo Bauermeister, Pressesprecher der Stadt Krefeld.

„Für die Eltern macht es in Bezug auf die finanzielle Förderung keinen Unterschied, wo ihr Kind betreut wird. Die Tagespflegeperson wird innerhalb sowie außerhalb der Stadt finanziert.“

Lediglich der Betreuungsumfang führe zu einem unterschiedlichen Kostenmaß. Krefelder Eltern können bei der Auswahl der Betreuungseinrichtung für ihre Kinder also ihr Hauptaugenmerk weiterhin auf Kriterien legen, die den Bedürfnissen der Familie entsprechen. Unabhängig vom Standort.

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