Kein Beweis für Reichtum, keine Unterhaltszahlungen an Ex-Frau

Verfahren eingestellt: Angeklagter mit zeitweisem Wohnsitz in Monaco zahlt keinen Unterhalt für seine Ex-Frau.

Kein Beweis für Reichtum, keine Unterhaltszahlungen an Ex-Frau
Foto: dpa

Krefeld. Kennengelernt haben sie sich beim Golfen, die Hochzeitsreise ging zwei Monate später nach Mauritius, doch wenige Wochen danach war das Paar getrennt. Seitdem beschäftigt es die Juristen: Mit Strafanzeigen, Steuerhinterziehung, Unterhaltsfragen oder des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind.

Vor dem Amtsgericht in Krefeld ging es am Dienstag um alles, verhandelt wurden aber die ausstehenden Unterhaltszahlungen für die Ex-Frau. Die haben sich, so die Anklage, seit Oktober 2007 auf rund 160 000 Euro summiert. Ausführlich wurden die ehemaligen Partner als Zeugen gehört, ein Urteil gab es am Ende nicht: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft („Wir haben hier sicherlich ein Geschmäckle, aber es reicht nicht für eine Verurteilung.“) stellte die Richterin das Verfahren und betonte zum Angeklagten gewandt: „Ein Freispruch ist das nicht.“

Die Entscheidung war das Ergebnis einer knapp dreistündigen Befragung der Kontrahenten, die sich kaum eines Blickes würdigten. Was deutlich wurde: Die Zeugin ging zu Beginn der Bekanntschaft davon aus, dass ihr Partner, großzügig bei Einladungen und Geschenken und mit Wohnsitz in Monaco, vermögend ist. Das sahen später auch die Richter am Oberlandesgericht so, die den heute 49-Jährigen zu Unterhaltszahlungen in Höhe von 2200 Euro verpflichteten. Die flossen nie, die Ex-Frau, die sich um das gemeinsame Kind kümmert, war auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Bei der Unterhaltsbemessung seien Einnahmen zugrundegelegt worden, die er nie hatte, argumentierte der Angeklagte empört, der einige Energie darauf verwandte, sich in dem undurchschaubaren Gewirr juristischer Streitereien als Opfer seiner Ex-Frau und der ihr assistierenden Staatsanwälte darzustellen — ein Vorwurf, den die Richterin nicht unkommentiert ließ: „Jetzt halten sie mal den Ball flach.“

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