JVA-Wärter als Waffenhändler vor Gericht

Krefeld/Willich. Er kam glimpflich davon, das war wohl auch die Meinung der meisten Beobachter. Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung: So lautete am Dienstag das Urteil gegen einen früheren Bediensteten des Willicher Gefängnisses.

Der 43-Jährige hatte sich darauf eingelassen, einem Häftling eine Pistole zu besorgen, so dass dieser einen Ausbruchsversuch hätte riskieren können. Sein Honorar: 10.000 Euro.

Das "Pech" des Angeklagten: Er war einem Scheinangebot aufgesessen. Ein anderer Häftling, der als Vermittler für den Deal aufgetreten war, wandte sich an die Polizei. Die wiederum übernahm die Organisation des Geschäftes und den JVA-Mann fest. Die fingierte Übergabe der Waffe und des Geldes fand in Venlo statt. Die Polizei verfolgte den Mann bis nach Deutschland, nahm ihn schließlich in seiner Heimatstadt Krefeld fest, stellte Geld und Waffe sicher. Das Ganze ereignete sich am 20. Juli, festgenommen wurde der Krefelder am 21. Juli. Seither saß er in Untersuchungshaft.

"Ich hatte nie vor, die Pistole wirklich ins Gefängnis zu schmuggeln", beteuerte der Mann vor dem Krefelder Amtsgericht. "Der Häftling, der die Pistole bekommen sollte, wäre schon Tage später abgeschoben worden. Außerdem hatte ich Urlaub. Ich hätte überhaupt nicht ins Gefängnis gekonnt." Er habe lediglich den Häftling "abziehen" und das Geld kassieren wollen.

Ob er keine Angst vor dem Häftling oder dessen Hintermännern gehabt habe, wenn der Deal geplatzt wäre, wollte der Staatsanwalt wissen. Nein, da hätte man ja immer noch den Mittelsmann verantwortlich machen können. Auf keinen Fall habe er eine Geiselnahme vorgeschlagen, um die Flucht zu ermöglichen, betonte der Mann leidenschaftlich.

"Was wollten Sie denn nach der Übergabe mit der Pistole machen?", wollte die Richterin wissen. Er hätte sie am liebsten gleich vergraben oder in den Rhein geworfen, lautete die Antwort.

Was aber so einfach nicht war. Zu der Übergabe hatte der 43-Jährige seinen Sohn mitgenommen. Er hatte seiner Frau erzählt, er würde zu einer Versammlung seines Obst- und Gartenbauvereins fahren, habe seinen Sohn quasi als Alibi gebraucht. Weil dieser nun einmal im Auto saß, habe er das gerade in Empfang genommene Paket nicht einfach wegwerfen können.

Staatsanwaltschaft und Richterin hatten ihre Zweifel an dieser Darstellung. Dennoch beteuerte der Angeklagte immer wieder, die Sache sei ihm regelrecht über den Kopf gewachsen. Er habe lediglich das Geld gesehen, das ihm in seiner prekären persönlichen Situation hätte helfen können. Seit Jahren befindet er sich in der Privatinsolvenz. "Es war Wahnsinn, sich darauf einzulassen", erklärte er reumütig.

In einer Sitzungspause entschied das Gericht, den Vorwurf der geplanten Geiselnahme fallen zu lassen. Übrig blieb der Vorwurf der Bestechlichkeit. Für diesen droht ein Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahre. Für eineinhalb Jahre auf Bewährung entschied sich das Gericht. Er habe dem Ansehen der Justiz Schaden zugefügt und außerdem seinen Sohn in die Sache reingezogen, argumentierte die Vorsitzende Richterin.

Letztlich habe man ihm aber geglaubt, dass er die Waffe niemals in das Gefängnis habe einschmuggeln wollen. Außerdem habe er nichts beschönigt, sondern reinen Tisch gemacht. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist in Kraft.

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