Jung, brutal, unbelehrbar

Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt überwachen Intensivtäter besonders scharf.

Krefeld. Sie werden immer jünger, und sie werden immer brutaler: Dass ein 15-Jähriger heute bereits 50 Straftaten auf dem Kerbholz hat, ist keine Ausnahme mehr, sagt Staatsanwältin Christiane Jablonowski. Seit dem vergangenen Jahr befasst sie sich mit den besonders schlimmen Fällen unter den kriminellen Jugendlichen.

Auf einer mit Polizei und Jugendamt abgestimmten Liste stehen die Namen derer, die als so genannte Mehrfach- und Intensivtäter gelten. "Bei den Mehrfachtätern glauben wir, dass sie noch auf die rechte Bahn zu bringen sind. Bei den anderen haben wir jede Hoffnung aufgegeben", sagt Christiane Jablonowski.

Wegen der einen Tat noch nicht verurteilt, wird schon die nächste begangen; kaum aus dem Knast, folgt schon die nächste Straftat - 21 solcher Intensivtäter aus Krefeld hat die Staatsanwältin auf der Liste. Hinzu kommen weitere zehn aus dem Teil des Kreises Viersen, für den die Krefelder Staatsanwaltschaft zuständig ist. "Bei ihnen können wir nur noch repressiv vorgehen", sagt Christiane Jablonowski. In der Regel hat bei ihnen auch das Jugendamt schon alles versucht. Ohne Erfolg.

Dabei wird den Jungen - bislang "schaffte" es nur einmal ein Mädchen auf die Liste - von der Polizei immer wieder deutlich gemacht, dass sie unterer besonderer Beobachtung stehen: Bezirksbeamte kommen regelmäßig in die Elternhäuser und finden meist deutliche Worte. "Da wird dann auch mit der Inhaftierung gedroht." Die Erfahrung, für einige Zeit hinter Gittern zu sitzen, schreckt aber oft nur noch die Mehrfachtäter ab, sagt die Staatsanwältin. Auch der Arbeitgeber wird schon mal Ansprechpartner aufgesucht. "Aber den haben die wenigsten."

Autos klauen, Fahren ohne Führerschein - das sind häufige Straftaten der Jugendlichen, aber es sind vergleichsweise harmlose. Schlimm sieen die Übergriffe gegen Menschen, die immer brutalere Ausmaße annähmen, sagt die Juristin. "Häufig ohne oder aus einem provozierten Anlass. Da wird auf der Straße gefragt: ,Was guckst Du?’ Und wenn man antwortet: ,Ich hab’ doch gar nicht geguckt’, hat man schon die Faust im Gesicht." Kleinere griffen dabei durchaus stämmige, eigentlich überlegene Menschen an. Und auch auf den am Boden liegenden Wehrlosen werde noch eingetreten.

Nicht selten haben Jugendliche schon 20 Straftaten auf dem Konto, wenn sie 14Jahre alt und damit strafmündig werden. Dass die Liste der Intensivtäter kürzer wird, glaubt deshalb auch Oberstaatsanwalt Klaus Ipers nicht: "Da ist genug Potenzial vorhanden, das nachwächst."

Überlegt wird allerdings, ob künftig auch Heranwachsende mit aufgenommen werden sollen, denn bis zum 21.Lebensjahr kann nach dem Jugendstrafrecht geurteilt werden. Bislang sind die besonders schlimmen Täter aus der Beobachtung heraus und von der Liste gestrichen, sobald sie volljährig sind. Die kriminelle Karriere aber geht unvermindert weiter.

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