Sozialhilfe für Polen Jobcenter Krefeld droht Niederlage vor dem EuGH

Luxemburg · Einem deutschen Jobcenter droht im Rechtsstreit mit einem polnischen Wanderarbeiter und dessen beiden Töchtern eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Jens Kalaene

Der für den Fall zuständige EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella vertrat am Donnerstag in einem Gutachten die Auffassung, dass das Jobcenter Krefeld (Nordrhein-Westfalen) dem zeitweise arbeitslosen Polen zu Unrecht die Zahlung von Sozialhilfe verweigert hat. Als Grund nannte er die Tatsache, dass die beiden Töchter des EU-Bürgers in Deutschland zur Schule gehen.

Demnach haben aus EU-Ländern stammende Eltern von Kindern, die in Deutschland zur Schule gehen, nicht nur ein Aufenthaltsrecht, sondern auch ein Recht auf Sozialhilfe in der Bundesrepublik. Wenn dies nicht so wäre, wäre das über die EU-Freizügigkeitsverordnung garantierte Recht der Kinder auf Zugang zum Unterricht eine „rechtliche Fiktion“, argumentierte Pitruzzella.

Das Jobcenter Krefeld hatte seine Ablehnung des Sozialhilfeantrages damit erklärt, dass sich der Antragsteller nur noch zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalte und berief sich auf das deutsche Sozialgesetzbuch. In ihm ist festgeschrieben, dass Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, vom Leistungsanspruch ausgenommen sind.

Die endgültige Entscheidung in der Sache müssen nun die Richter des Europäischen Gerichtshofes treffen. Sie sind nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, folgen aber in vielen Fällen seiner Einschätzung. Eingeschaltet hatte den EuGH das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

(dpa)
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