Gericht In Krefelder Gaststätte angegriffen - Polizisten-Würger muss ins Gefängnis

Krefeld · Ein 33-jähriger Mann aus dem Kosovo muss wegen einer Auseinandersetzung mit zwei Polizisten ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte einen Polizisten in einer Krefelder Gaststätte mit dem Gurt einer Umhängetasche gewürgt.

 Das Gericht hat keine Tötungsabsicht feststellen können.

Das Gericht hat keine Tötungsabsicht feststellen können.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Ein Jahr und neun Monate muss ein 33-jähriger Mann aus dem Kosovo wegen einer Auseinandersetzung mit zwei Polizisten ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte ihn am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie  Urkundenfälschung. Zum Prozessauftakt ging die Anklage von versuchtem Totschlag aus. Der Angeklagte hatte einen Polizisten in einer Gaststätte an der Breite Straße mit dem Gurt einer Umhängetasche gewürgt.

Das Gericht ging nun davon aus, dass der Kosovare nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt habe, sondern nur fliehen wollte. Im Rahmen des Kampfes sei er an den Gurt der Umhängetasche gelangt, welche der vor ihm knieende Polizist trug, und habe daran gezogen. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende, dass bei einem Messerstich in Richtung des Herzens deutlich von einer Tötungsabsicht auszugehen sei. In diesem Fall habe sich der Mann „nur“ aus der Situation befreien und sich der Festnahme entziehen wollen. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann aufgehört hätte an dem Gurt zu ziehen, wenn er bemerkt hätte, dass der Beamte ohnmächtig geworden wäre. Ein Gutachter hatte geschildert, dass durch das Würgen eine potentielle Lebensgefahr bestanden habe, aber wegen der Kürze keine konkrete.

Der Staatsanwalt hatte eine fünfjährige Gefängnisstrafe gefordert. Er war davon überzeugt, dass der Angeklagte den Tod des Beamten zumindest billigend in Kauf genommen hätte, um fliehen zu können. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Wegen der Vorstrafen des Mannes sah das Gericht allerdings davon ab.

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