Krefeld In Krefeld soll es Hartz IV bald im Supermarkt geben

Die Agentur für Arbeit will eine Pilotstelle für das Projekt werden. Die Sozialverbände laufen dagegen Sturm und verweisen auf die Menschenwürde.

Krefeld. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will Arbeitslosengeld bis Ende 2018 flächendeckend an Supermarktkassen auszahlen. In Krefeld könnte das schon sehr bald der Fall sein, Sprecher Michael Becker bestätigt das Interesse daran, Pilotstandort zu werden. Wenn also demnächst jemand der Kassiererin im Rewe, Penny, Real oder dm einen Zettel mit einem Barcode in die Hand drückt und dafür Bares bekommt, können die anderen Kunden ziemlich sicher sein: Das ist ein HartzIVer in einer Notsituation. Die Sozialverbände laufen Sturm.

Es geht konkret um diejenigen Leistungsempfänger, die entweder kein eigenes Konto besitzen oder in einer Notsituation sind, etwa einen Vorschuss benötigen. Insgesamt zählt die BA für 2017 in Krefeld und im Kreis Viersen 5680 Fälle. Bis jetzt stehen dafür noch Kassenautomaten in den Jobcentern oder Arbeitsagenturen zur Verfügung, deren Unterhaltung die Bundesagentur 2017 bei bundesweit 400 000 Transaktionen nach eigenen Angaben 3,2 Millionen Euro gekostet hat.

In Krefeld gibt es diese Automaten an den Standorten Philadelphiastraße und Fütingsweg, im Kreis Viersen werden Barschecks ausgestellt. Sehr bald soll dieses Geld also an der Supermarkt-Kasse ausgezahlt werden, von privaten Dritten. Den Zuschlag erhalten hat eine Firma aus Berlin, die bundesweit mit 8500 Filialen von Nahversorgern kooperiert. Edeka ist nicht dabei.

Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband ist das ein Skandal. Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider spricht gegenüber unserer Zeitung von „Stigmatisierung. An der Supermarktkasse gibt es keine Diskretion“. In dieselbe Kerbe schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in NRW: „Dass dadurch alles für die Menschen einfacher und komfortabler werden soll, ist dreiste Augenwischerei. Betroffene müssen weiterhin zunächst persönlich bei der Arbeitsverwaltung vorsprechen. Wird ihre Notlage anerkannt, erhalten sie einen Zettel mit einem Barcode, der im Einzelhandel eingelöst werden kann. Aus einem Weg werden also zwei. Der vermeintliche Vorteil, dass Supermärkte räumlich leichter zu erreichen sind und länger geöffnet haben, ist hinfällig, da der vorherige Gang zum Amt ja zwingend notwendig ist und bleibt“, heißt es.

Und in Krefeld, wo sich die Agentur darum bewirbt, Piloteinrichtung zu werden, erhebt der neue Leiter des Arbeitslosenzentrums Peter Sokoll schwere Vorwürfe: „Die Auszahlung staatlicher Sozialleistung muss in den Händen des Staates bleiben. Eine Auszahlung von SGB II-Leistungen an der Supermarkt-Kasse ist ein No-Go.“ Sokoll zitiert aus dem Sozialgesetzbuch: „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“ Dass die SGB II-Leistungen insgesamt unzureichend bemessen seien, sei hinlänglich bekannt. „Dass Betroffene sich jetzt auch noch in eine Schlange an der Supermarktkasse einreihen müssen, um ihr sozio-kulturelles Existenzminimum zu bekommen, ist ein weiteres Zeichen dafür, dass sozialstaatliches Handeln scheinbar überhaupt nicht mehr die Befindlichkeiten und Lebensumstände der betroffenen Menschen im Blick hat.“

Die Menschen, findet er, könnten in der Schlange vor der Kasse nur hoffen, dass diese dann auch funktioniere. „Und alles dafür“, erklärt Sokoll, „dass 770 000 Euro eingespart werden sollen, wie aus gut unterrichten Kreisen zu erfahren ist. Richtiger wäre es doch von der Bundesagentur für Arbeit, eine Rechnung vorzulegen, die Ausgaben und eingesparte Kosten gegenüber stellt. Die gibt es bislang nicht.“

Bei der Agentur Krefeld weist Sprecher Becker die Bedenken zurück: „Der Leistungsempfänger bleibt im Supermarkt anonym. Der Barcode auf dem Coupon lässt keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zu. Sowohl der auszahlende Markt als auch der Anbieter Cash Payment Solutions erhalten keine Klardaten von Empfängern von Arbeitslosengeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II.“ Zur Abrechnung mit der Bundesagentur für Arbeit werde ein Zifferncode gespeichert, damit die Zahlungsflüsse korrekt abgewickelt werden könnten. „Der Supermarkt-Mitarbeiter an der Kasse kann anhand des Coupons nicht unterscheiden, ob der Kunde etwa eine Online-Retoure eines Versandhändlers ausgezahlt bekommen möchte oder einen Vorschuss auf sein Arbeitslosengeld.“

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