Krefeld Im Vollrausch Polizisten verletzt - Gericht gibt Fall weiter

Er provozierte mit Schüssen einen SEK-Einsatz, griff Beamte an und missbrauchte den Notruf - jetzt steht der 44-Jährige vor Gericht.

Ein Einsatzkommando der Polizei hat den Angeklagten im August 2015 in einem Mehrfamilienhaus am Nauenweg überwältigt.

Ein Einsatzkommando der Polizei hat den Angeklagten im August 2015 in einem Mehrfamilienhaus am Nauenweg überwältigt.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Krefeld. Nach eineinhalbstündiger Verhandlung gegen einen Deutsch-Russen gab der Richter am Amtsgericht Krefeld das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwältin und Verteidiger an das Landgericht ab. Es könnte beim Zustand des Angeklagten eine zwangsweise Einweisung in eine Klinik infrage kommen, und dafür ist die nächsthöhere Instanz zuständig. Dem angeklagten 44-Jährigen ohne festen Wohnsitz wird vorgeworfen, in der Zeit von April bis August 2015 mehrere Straftaten verübt zu haben. Am 1. April soll er in Krefeld einen Mitbewohner mit einer Pistole bedroht haben. Bei seiner Festnahme durch die Polizeistreife habe er sich heftig zur Wehr gesetzt und einen Polizisten verletzt. Die auf der Wache entnommene Blutprobe hatte eine Konzentration von 2,38 Promille.

Im Mai desselben Jahres hat er in einer Nacht von 4 Uhr bis zum nächsten Morgen nach 9 Uhr insgesamt 60 Mal den Notruf angewählt. Der damals eingeschaltete Sachverständige stellte fest, dass der Angeklagte dabei so stark alkoholisiert war, dass von einer Schuldunfähigkeit auszugehen sei. Und im August 2015 hat der Mann von einem Balkon in Krefeld am Nauenweg aus insgesamt sechsmal in die Luft geschossen. Besorgte Nachbarn riefen die Polizei, die in der Wohnung diverse Schreckschusswaffen mit Munition fand. Bereits im September 2004 war dem Angeklagten das Führen sämtlicher Waffen untersagt worden.

Zwei Zeugen wurden gehört. Sie bestätigten, dass der Mann oft alkoholisiert sei. Dies berichtete auch sein zum Termin erschienener Betreuer: „Er nimmt jede Gelegenheit zum Alkoholkonsum wahr, wenn er dazu Geld in die Hand bekommt. Dann trinkt er bis zur Bewusstlosigkeit.“ Auch während der Verhandlung, an der eine Dolmetscherin teilnahm, war der Mann höchst unkonzentriert und unbeherrscht.

Der medizinische Sachverständige, der zum Teil nach Schriftsätzen seiner Kollegen urteilen musste, war sich nicht sicher, ob eine Alkohol-Psychose diagnostiziert werden kann. Klinikbehandlungen brach der Angeklagte stets nach kurzer Zeit ab.

Jetzt muss er sich vor dem Landgericht verantworten.

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