Hundesteuer als Dauerbescheid

Abbuchung oder Halter müssen selbst an Zahltermine denken.

Hundesteuer als Dauerbescheid
Foto: nn

Krefeld. Nachdem der erste Zahlungstermin verstrichen ist, weist die Stadt Krefeld noch einmal darauf hin, dass die Hundesteuer aus Gründen der Kostensenkung auf einen Dauerbescheid umgestellt worden ist. Dies bedeutet, dass Hundebesitzer entweder selbst die Zahlungstermine (15. Februar und 15. August) beachten oder der Verwaltung eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Von dieser Möglichkeit hat inzwischen erst rund die Hälfte der Steuerpflichtigen Gebrauch gemacht.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass jeder in Krefeld gehaltene Hund eine Steuermarke tragen muss, sobald er sich außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks aufhält. Die Hundesteuermarke 2014 hat die Farbe karminrot.

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