Anordnung Hunde dürfen nicht im Rudel Gassi gehen

Eine Krefelder Hundehalterin darf mit ihren drei großen Berner Sennenhunden nur noch einzeln Gassi gehen. Eine entsprechende Anordnung der Stadt Krefeld hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag im Kern bestätigt (Aktenzeichen: 18 K 17007/17). Allerdings kam es in einem Punkt zu einer Änderung: Wenn ihr Mann mitkommt und zwei der Tiere an der Leine führt, darf das Paar gemeinsam alle drei Tiere gleichzeitig ausführen.

Die Stadt Krefeld begründet ihre Anordnung damit, dass es bereits zu zwei Vorfällen mit den Hunden gekommen sei. Bei einem Übergriff auf andere Hunde sei ein Hund verletzt worden. Die jeweils 60 Kilogramm schweren Vierbeiner namens Itschy, Fiona und Janis seien im Rudel kaum zu beherrschen.

Die Halterin argumentierte, sie habe mit den Tieren zwischenzeitlich eine Hundeschule besucht. Vorfälle wie 2015 seien nicht mehr möglich.

Kurz vor der Verhandlung hatte sich allerdings noch eine Nachbarin der Frau gemeldet und behauptet, dass es noch zu einem dritten Vorfall gekommen sei, den sie bislang nicht angezeigt habe. Dabei habe ihr Hund einen Trümmerbruch erlitten.

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