Hohe Haftstrafen für Casino-Räuber

Täter waren in den Spielhallen Stammkunden. Gericht bewertet Überfälle als schweren Raub mit vorgetäuschter Geiselnahme.

Krefeld. Die in jüngster Zeit in kriminellen Kreisen so beliebten Überfälle auf Spielcasinos lohnen sich offensichtlich nicht. Das mussten am Montag drei Angeklagte in ihrem Urteil der 2. Großen Strafkammer zur Kenntnis nehmen. So brachte ihnen ihr schwerer Raub auf zwei Krefelder Spielhallen in unterschiedlicher Besetzung im November 2012 mit 1745 Euro eine vergleichsweise geringe Gesamtbeute, aber mehrjährige Haftstrafen ein. Da halfen auch die Plädoyers der Verteidiger mit ihren Anträgen auf „minder schweren“ Raub nichts.

Mit einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten kam ein 28 Jahre alter Wohnungsloser noch am glimpflichsten davon — nur knapp über der Mindeststrafe für schweren Raub. Bedrohung und Nötigung wurden ihm für einen Überfall auf eine Spielhalle an der Scharfstraße zur Last gelegt, sein Geständnis wurde strafmildernd berücksichtigt.

Ein 30-Jähriger mit Wohnsitz in Kamp-Lintfort, der ein Casino an der Alten Linner Straße ausgeraubt hatte, muss für drei Jahre und acht Monate hinter Gitter. Er hatte gemeinsam mit Mittätern eine Casino-Angestellte mit einer Spielzeugpistole genötigt, die Kasse und den Tresor zu öffnen.

Weil der Täter wegen früherer Straftaten noch unter Bewährung steht, kommen noch einmal 23 Monate Haft hinzu. Auch bei ihm blieb das Gericht unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwältin, weil er frühzeitig und umfassend geständig war.

Die höchste Strafe erhielt mit vier Jahren und sechs Monaten ein ebenfalls geständiger 35-Jähriger mit Wohnsitz in Moers, der an beiden Überfällen beteiligt war. In beiden Fällen hatte er den Fahrdienst übernommen, Mittäter zum Mitmachen animiert und sich beim Casino an der Scharfstraße von einem Mittäter als vermeintliche Geisel nehmen lassen.

Er wurde von seinem Kollegen mit einer Spielzeugpistole bedroht, die von der Casino-Angestellten für eine echte Waffe gehalten wurde. Bei beiden Straftaten gab es einen weiteren Mittäter, der sich jedoch getrennt vor einem Jugendgericht verantworten muss.

Unabhängig von der Nötigung und Bedrohung des Personals durch eine Waffe bewertet das Gericht grundsätzlich auch die psychischen Folgen für die Geschädigten.

So wurde die 70-jährige Angestellte der Spielhalle an der Scharfstraße bereits zum vierten Mal in ihren 20 Dienstjahren überfallen. Als Grund für die Überfälle gaben die drei Täter finanzielle Probleme an. Zum Teil sind sie selbst spiel- und drogensüchtig und wurden letztlich als Stammkunden in verschiedenen Spielhallen erkannt und als Täter identifiziert.

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