Urteil ist gefallen Höchstspannungsleitung: Stadt verliert Klage

Krefeld/Leipzig · Nach dem Urteil gibt es Klarheit für Betreiber Amprion. Denn das Bundesverwaltungsgericht ist die höchste zuständige Instanz.

 Drei Masten fehlen noch für die Hochspannungsleitung. Die sollen im Oktober errichtet werden.

Drei Masten fehlen noch für die Hochspannungsleitung. Die sollen im Oktober errichtet werden.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Fellerhöfe - St. Tönis am Donnerstag bestätigt und die Klage der Stadt Krefeld abgewiesen. Bei dem Abschnitt handelt sich um einen Teil der geplanten 380-Kilovolt-Höchstspannungsfreileitung, die von Wesel nach Osterath bei Düsseldorf führt. Mit der Bestätigung des ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses ist dieser bestandskräftig geworden. Weitere Klagen sind ausgeschlossen. Amprion bezeichnete den juristischen Erfolg als „Meilenstein für die Umsetzung der Energiewende in Deutschland“. Die Stadt Krefeld wollte zu dem Urteil auf WZ-Anfrage keine Stellungnahme abgeben, sondern zunächst die Urteilsbegründung abwarten.

Amprion hofft auf gute Zusammenarbeit mit der Stadt

Die Stadt hatte gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf aus 2019 geklagt. Er bezieht sich auf einen Abschnitt der neuen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung, der über rund 7,3 Kilometer parallel zu einer vorhandenen Freileitung auf dem Gebiet der Stadt Krefeld vom Punkt Fellerhöfe nahe dem Rastplatz Hoxhöfe (A44) bis zum Punkt St. Tönis an der Umspannanlage St. Tönis verläuft.

Nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2012 hatte Amprion die Bauarbeiten auf eigenes unternehmerisches Risiko gestartet. Dabei hatte der Übertragungsnetzbetreiber 20 von 23 Masten errichtet sowie auf Teilen der Strecke bereits Leiterseile angebracht. 2013 sah das Bundesverwaltungsgericht aufgrund einer Klage der Stadt Krefeld gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss Nachbesserungsbedarf, da im Rahmen des ursprünglichen Planfeststellungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Dieser Schritt wurde in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren nachgeholt; die ursprünglichen Planungen von Amprion mussten jedoch nicht geändert werden. Der ergänzende Planfeststellungsbeschluss erging 2019 durch die Bezirksregierung Düsseldorf und wurde erneut von der Stadt Krefeld beklagt. Die Klage wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Amprion will ab Mitte Oktober die letzten drei Masten errichten. Das Unternehmen freute sich über die Klarheit und hofft jetzt auf eine gute Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten. Red

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