Hausnummer richtig anbringen

Ziffern müssen aus Sicherheitsgründen bei Dunkelheit beleuchtet sein.

Wer einmal durch ein Baugebiet auf der Suche nach dem gerade bezogenen Eigenheim von Bekannten geirrt ist, lernt gut sichtbare Hausnummern schätzen. In der dunklen Jahreszeit kommt dazu noch das Beleuchtungsproblem. Doch nicht nur in Neubauvierteln sind Hausnummern teilweise unvollständig oder schlecht sichtbar. Quer durchs Stadtgebiet fehlen nach Angaben der Verwaltung an einigen Häusern die entsprechenden Ziffern, sind falsch angebracht oder nicht lesbar. Dabei gibt die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Krefeld“ eine klare Regelung vor: Danach hat jeder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von bebauten Grundstücken dafür zu sorgen, dass „die Hausnummer in arabischen Ziffern dauerhaft an der Straßenfront des Gebäudes angebracht wird“.

Bei Neubauten muss die Hausnummer, so sagt es das Ordnungsrecht, binnen 14 Tagen nach Einzug hängen. Ist der Hauseingang nicht zur Straße gelegen, ist die Hausnummer zusätzlich an der Straßenseite des Gebäudes anzubringen, und zwar an der Ecke, die dem Hauseingang am nächsten liegt. Die Stadt und die Polizei bitten Hauseigentümer, das zu überprüfen und — wenn nötig — nachzubessern.

Die Regelungen im Ordnungsrecht bestünden aus gutem Grund. So könnten Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr im Notfall wertvolle Sekunden verlieren, wenn Hausnummern falsch oder gar nicht angebracht sind. Im schlimmsten Fall kann die Suche nach dem Einsatzort Menschenleben kosten. Wer „vorsätzlich oder fahrlässig“ gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis 1000 Euro bestraft werden.

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