Schöffengericht Haus Verberg: Wer schickte den Brandstifter?

Vor dem Schöffengericht begann am Freitag die Verhandlung gegen zwei Angeklagte: Einer soll den anderen angestiftet haben, im November 2014 ein leerstehendes ehemaliges Gasthaus an der Moerser Landstraße angezündet zu haben.

Schöffengericht: Haus Verberg: Wer schickte den Brandstifter?
Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Krefeld. Ein Krefelder und ein Moerser stehen seit Freitag vor Gericht, weil Ende 2014 das ehemalige Haus Verberg an der Moerser Landstraße in Flammen aufging. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der eine den anderen angestiftet hat, den Brand zu legen. V., der mutmaßliche Brandstifter aus Moers, ist geständig, der als Auftraggeber angeklagte Krefelder G. leugnet die Tat.

Am ersten Verhandlungstag geht es darum, die Zusammenhänge zu klären: Danach sollten das ehemalige Gasthaus, in dem auch Wohnungen waren, abgerissen und auf dem freien Grundstück zwei Doppel- und ein Fünf-Parteien-Haus gebaut werden. Zeuge A. wollte das Grundstück kaufen und bebauen lassen, der Bauunternehmer G. war als Vermittler im Geschäft, V. hatte Aussicht, über G. einen Teil des Bauauftrags zu bekommen.

Brandstiftung am Haus Verberg: Mitarbeiter des städtischen Bauamts unter Verdacht
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Das Problem: Im Kamin des zum Abriss freigegebenen Gebäudes steckte eine Mobilfunkantenne, deren Nutzungsvertrag - faktisch ungekündigt - bis 2023 ging. Die Folge: Mit Antenne kein Abriss, ohne Abriss kein Neubau, und ohne eine Lösung dieses Konflikts bis zum 31.Dezember 2014 kein Grundstücksverkauf an A., den Investor.

165 000 Euro, die A. bereits für die Entwicklung des Grundstücks und Baugenehmigungen an G. gezahlt hatte, sowie weitere 68 000 Euro Ablöse hätten an A. zurückgezahlt werden müssen.

Die Brandstiftung und die damit verbundene Zerstörung der Mobilfunkantenne vor dem Jahresende seien die Lösung gewesen. Von diesem Szenario gehen Ermittler und Staatsanwaltschaft aus. 

Während V. gestanden hat, den Brand gelegt zu haben, weil das Gebäude sowieso abrissreif war und keine Menschenleben gefährdet würden, er aber andererseits einen lukrativen Auftrag bekäme, leugnet G., V. zu der Tat angestiftet zu haben. Bei einem gemeinsame Rundgang durchs Gebäude, bei dem die Abrisskosten geschätzt werden sollten, habe er vielleicht salopp gesagt, von ihm aus könne das Haus in Schutt und Asche versinken, dass sei aber mitnichten eine Anstiftung zur Brandstiftung gewesen, betont G. vor Gericht. Wenn er V. angestiftet hätte, hätte er ihm ja folgerichtig einen Bau- oder Abrissauftrag geben müssen, argumentiert G. Genau das sei aber nicht geschehen.

Für den Ermittler der Polizei, der ebenfalls am Freitag aussagte, ist der Sachverhalt eindeutig: Anhand von DNA-Spuren habe man V. als Brandspurleger ermittelt und dann Ausschau gehalten, wer von dem Feuer profitiere. Die Telefonüberwachung habe gezeigt, dass V. und G. Kontakt hatten und G. finanziell von dem Feuer profitiere, weil der Verkauf des Grundstücks nicht scheiterte. Für den Ermittler waren das Motiv und der Auftraggeber des Feuers gefunden.

Am kommenden Freitag wird die Verhandlung mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

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