Gericht Handykauf wurde in Krefeld zu einem Raubüberfall

Krefeld · Als der Verkäufer die Tür öffnete, versetzte ihm der eine Angeklagte einen Tritt in den Rücken, der andere zückte einen Schlagstock.

 Das Verfahren wird fortgesetzt.

Das Verfahren wird fortgesetzt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Im Juli 2019 wollte ein Krefelder sein Handy verkaufen. Dafür traf er sich mit zwei Männern, unter anderem einem 28-Jährigen. Der findet sich nun auf der Anklagebank im Landgericht wieder. Er muss sich wegen besonders schweren Raubes verantworten. Denn er und sein Mittäter sollen überhaupt nicht im Sinn gehabt haben Geld auszugeben. Der Erwerb des Mobiltelefons soll nur ein Vorwand gewesen sein, um das mutmaßliche Opfer auszurauben.

Gemeinsam hätten sich die beiden Täter mit dem ahnungslosen Handyverkäufer zu dessen Wohnung begeben. Als dieser die Tür öffnete, versetzte ihm der eine einen Tritt in den Rücken, der andere zückte einen Schlagstock. Unter dem Eindruck der Gewalt soll der Angegriffene den Männer auf Verlangen sein gesamtes Bargeld in Höhe von 700 Euro und sein Mobiltelefon ausgehändigt haben. Mit Bargeld und Handy sollen die Täter dann die Flucht ergriffen haben. Außerdem nahmen sie zwei Kisten voll mit – vermutlich gefälschten – Schuhen mit.

Es wurde bereits versucht, im Juni ein Verfahren gegen den Angeklagten zu führen. Damals gab es aber kurz nach dem Auftakt ein Rechtsgespräch mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Danach ordnete das Gericht an, dass der Angeklagte vor einer weiteren Fortsetzung von einem medizinischen Sachverständigen begutachtet wird. Der soll klären, ob der Mann unter einer so starken Drogensucht leidet, dass er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden muss.

Die Erstattung des Gutachtens wird sich noch über weitere Prozesstage hinziehen. Der Angeklagte hat aber bereits gerügt, dass der psychiatrische Sachverständige befangen sei. Er wollte ihn deshalb durch das Gericht ablehnen lassen. Die Kammer verwarf diesen Antrag allerdings. Das Verfahren soll Mitte September fortgesetzt werden. sp

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