Gericht Haftstrafen für "Raubüberfall in Wildwestmanier"

Zwei Brüder aus Gelsenkirchen haben einen Autofahrer auf der Hafelsstraße ausgebremst, den Fahrer geschlagen und ausgeraubt. Jetzt sind sie verurteilt worden.

Gericht: Haftstrafen für "Raubüberfall in Wildwestmanier"
Foto: A. Bischof

Krefeld. Im Prozess vor dem Schöffengericht sind am Dienstag zwei Brüder aus Gelsenkirchen wegen gemeinsamen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden hatten vor fast drei Jahren mit ihrem Auto einen Wagen auf der Hafelsstraße ausgebremst. Als dessen Fahrer die Tür öffnete, schlugen und traten die Männer und ein unbekannter weiterer Täter auf ihn ein. Das Opfer erlitt Risswunden, Rippen- und Kieferprellungen sowie ein Schleudertrauma. Das Handy des Mannes nahmen die Täter mit, damit er nicht die Polizei rufen konnte.

Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts und verhängte für den 45-jährigen Täter zwei Jahre und zehn Monate Haft, wobei eine frühere Strafe einbezogen wurde. Der ein Jahr jüngere Bruder muss zwei Jahre und vier Monate hinter Gitter. Weder Gericht noch Staatsanwalt hegten Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Der Staatsanwalt sprach von einem „Raubüberfall in Wildwestmanier“, weshalb kein minder schwerer Fall in Frage käme. Der Richter bezeichnete die Zeugen als glaubhaft, auch wenn es in den Aussagen Abweichungen gebe. Die seien aus dem großen Zeitabstand zu erklären, nicht entscheidend für die Urteilsfindung.

Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Sie unterstellten dem Opfer, das als Nebenkläger auftrat, eine Falschaussage. Es habe mit den Angeklagten in einem baurechtlichen Streit um viel Geld gelegen, ein Motiv gehabt, die Angeklagten zu denunzieren. Zudem habe kein Zeuge den Überfall gesehen. Das sahen Richter wie Staatsanwalt anders. Der Überfall sei bewiesen, das Opfer habe einem zur Seite eilenden Autofahrer spontan mitgeteilt, die Täter zu kennen. Eine solche Geschichte könne man sich nicht ausdenken. Ein Zeuge, von dem sich die Täter ein Alibi erhofft hatten, konnte nicht helfen.

Die Mitnahme des Handys wollten die Verteidiger nicht als Raub einordnen. Das bewertete das Gericht anders. Wer ein Mobiltelefon unter Gewalt entwende, begehe einen Raub, sagte der Richter. Nicht nachweisbar blieb trotz Telefonüberwachung eine vom Opfer vorgetragene mehrfache telefonische Bedrohung durch die Angeklagten. Die müssen dem damals schwer verletzten Mann ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zahlen und ihm seine materiellen Schäden ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. wop

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